Libyen liegt in Nordafrika und hat rund 6,9 Millionen Einwohner*innen (Stand 2026). Die überwiegende Mehrheit der libyschen Bevölkerung (97 Prozent) ist sowohl kulturell als auch sprachlich den Araber*innen und den indigenen ((Amazigh)) (auch Masiren oder Imazighen) zuzuordnen. Aufgrund von Zwangsassimilation und Arabisierung bezeichnen sich heute viele Amazigh als Araber*innen.
Ethnische Minderheiten in Libyen: Amazigh, Toubou und Dom
Offiziell leben etwa 600.000 Amazigh in Libyen. Sie sind vor allem im Nafusa-Gebirge und in Zuwarah ansässig. Die Tuareg, ein nomadisches Amazigh-Volk, leben in der südwestlichen Wüste. Die Toubou (auch Tubu), eine saharische Ethnie, leben im Süden des Landes, in der Kufra-Region und im Tibesti-Gebirge. Die Dom (Lulies) sind eine zahlenmäßig kleine Minderheit mit Wurzeln im indischen Subkontinent, die vor allem im Norden des Landes lebt.
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Die Bevölkerung ist muslimisch geprägt und zu 97 Prozent sunnitisch. Außerdem leben in Libyen etwa 70.000 Christ*innen, darunter koptische und griechisch-orthodoxe Gläubige.
Die Lage der Christ*innen in Libyen hat sich seit dem Sturz des Gaddafi-Regimes 2011 und aufgrund der andauernden Unruhen stark verschlechtert. Besonders bedroht sind die ägyptischen Kopt*innen. Die christliche Gemeinschaft besteht in Libyen aus ungefähr 60.000 Gläubigen.
Instabilität und Machtkämpfe spalten das Land
Das durch ausgedehnte Wüstengebiete und große Erdölvorkommen geprägte Land leidet seit dem Sturz von Diktator Muammar al-Gaddafi, der von 1969 bis 2011 an der Macht war, unter politischer Instabilität und Konflikten. Zwei rivalisierende Regierungen ringen seitdem um Macht und Einfluss. Die Regierung der Nationalen Einheit (GNU) hat ihren Sitz im Westen des Landes in der Hauptstadt Tripolis, die Gegenregierung sitzt im Osten in der Stadt Bengasi.
Das Land ist nicht nur politisch sondern auch juristisch gespalten, was zu massiver Rechtsunsicherheit und Menschenrechtsverletzungen führt. Die Spaltung der Justiz führt dazu, dass das Verfassungsgericht in Bengasi im Osten und die Verfassungskammer in Tripolis im Westen oft widersprüchliche Urteile fällen. Da es keine einheitliche Verfassung oder gewählte nationale Regierung gibt, ist die Durchsetzung von Verträgen und Gesetzen extrem schwierig. Machtbefugnisse hängen oft von lokalen Milizen ab.
IStGH ermittelt wegen Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt nach einer UN-Resolution vom März 2011 weiterhin wegen Kriegsverbrechen durch die frühere Regierung unter Gaddafi. Die Regierung in Tripolis (GNU) hat die Zuständigkeit des IStGH zwar bis 2027 formal anerkannt, doch die Regierung im Osten akzeptiert dies nicht.
Laut UN-Berichten werden Menschenrechte systematisch verletzt und es herrscht weitgehende Straffreiheit für bewaffnete Gruppen. Insbesondere für Migrant*innen und ausländische Akteure ist die Lage prekär.
Die GfbV kritisiert die Lage marginalisierter Gruppen im Land und fordert echten Minderheitenschutz. In den letzten Jahren hat sich die GfbV zur Lage der Tawergha im Norden geäußert.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Europäischer Völkermord-Gedenktag für Sinti und Roma (2.8.): Roma in der Ukraine fordern gleichberechtigtes Gedenken und Unterstützung in der Kriegssituation
Anlässlich des europäischen Völkermord-Gedenktages für Sinti und Roma am 2. August fordern Roma in der Ukraine, dass der Genozid an ihren Vorfahren stärker in das nationale Bewusstsein und in die Erinnerungskultur der Ukraine integriert wird, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet: „In den von ihnen besetzten Gebieten ermordeten die Nationalsozialisten unsere Vorfahren systematisch: im Distrikt Galizien, im Reichskommissariat Ukraine und in der von der Wehrmacht kontrollierten Zone“, erklärt Natalia Tomenko von der GfbV-Partnerorganisation Youth Agency for the Advocacy of Roma Culture (ARCA), deren Großmutter den Völkermord an den Roma der Ukraine überlebte.
12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
Anlässlich des 12. Jahrestags des Völkermords an der yezidischen Bevölkerung im Irak durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der deutschen Bundesregierung vor, die Aufarbeitung verschleppt und keine wirksamen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit der Anerkennung des Völkermordes durch den Deutsche Bundestag im Jahr 2023 wäre das erforderlich gewesen. „Auch wenn es noch nicht dazu gekommen ist, werden immer wieder Stimmen laut, Yeziden, die Opfer des Völkermordes geworden sind, in den unsicheren Staat Irak abzuschieben“, kritisierte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Auch Angehörige christlicher und anderer Minderheiten sind im Irak und dem islamistisch regierten Syrien nicht sicher. Sie aus populistischen Motiven abzuschieben, würde ihr Leben unmittelbar gefährden.“
Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute in einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit islamistischen Regimen gefordert. Anlass ist der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, der nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation ein Weckruf für die deutsche Außen- und Migrationspolitik sein muss: „Durch ihre laufende Kooperation mit islamistischen Regimen, zum Beispiel in der Türkei, Afghanistan, Katar oder Syrien macht die Bundesregierung den radikalen politischen Islam salonfähig. Ihre Außenpolitik legitimiert und stärkt damit militante Kräfte, die den gesamten Nahen Osten destabilisieren und auch unsere Sicherheit in Deutschland bedrohen“, betont Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Gefangenenaustausch mit Russland vor zwei Jahren (1.8.): Freiheit für indigene Aktivistinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt gefordert
Zwei Jahre nach dem Gefangenenaustausch zwischen westlichen Staaten und Russland sowie Belarus am 1. August 2024, bei dem 16 politische Gefangene freigelassen wurden, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen verstärkten Einsatz für politische Gefangene in Russland: „Die indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt sitzen seit dem 17. Dezember 2025 in russischer Haft und sind wegen angeblichen Terrorismus angeklagt. Die Frauen sind unschuldig, das Verfahren politisch motiviert, die drohenden Haftstrafen drakonisch“, erklärt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Uiguren droht in China Folter – GfbV und WUC verurteilen Abschiebung aus Deutschland
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der Weltkongress der Uiguren (WUC) verurteilen die Abschiebung des 21-jährigen Uiguren Arafat Adil aus Deutschland nach China. Die Abschiebung verstößt gegen das Verbot von Abschiebungen in Folterstaaten, betonen die Organisationen. Die Verfolgung der Uiguren in der Region Ostturkestan/Xinjiang wird von den USA als Völkermord und vom Europäischen Parlament als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Aus dem Ausland rückkehrende Uiguren gelten als besonders gefährdet.
Jahrestag der Gründung der kurdischen Universität Afrîn (26.7.): Zerstörung kurdischen Lebens in Nordsyrien dauert an
Vor elf Jahren wurde in der kurdischen Region Afrîn die erste kurdische Universität Syriens gegründet. Zu ihrem Gründungstag am 26. Juli erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an ihre Zerstörung durch den türkischen Staat und dessen andauernde Verbrechen in Nordsyrien. „Nur drei Jahre nach ihrer Gründung wurde die Universität nach der völkerrechtswidrigen Besatzung Afrîns durch die Türkei geschlossen und zum Teil zerstört. Ihr Schicksal steht symbolisch für die Zerstörung und Verdrängung der kurdischen Kultur und Sprache in Afrin unter türkischer Besatzung“, sagt Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV.