Die Sahrauis sind das Indigene Volk der Westsahara. Jahrhundertelang lebten sie als nomadisch geprägte Gemeinschaften in den westlichen Regionen der Sahara. Sie setzen sich aus verschiedenen arabischen, subsaharischen und Amazigh-Gruppen zusammen. Vor der spanischen Kolonialherrschaft organisierte sich die sahrauische Gesellschaft im sogenannten Ait Arbain, der „Hand der Vierzig“, einem Rat, in dem gemeinsame Entscheidungen für die gesamte Gemeinschaft getroffen wurden. Dieses System bestand bis 1930 fort. Die Sprache der Sahrauis ist Hassaniya, ein arabischer Dialekt. Die Mehrheit von ihnen ist sunnitisch-muslimisch.
Von 1884 bis 1975 war Spanien Kolonialmacht. Mit der marokkanischen Besetzung der Westsahara im Jahr 1975 wurde das Volk der Sahrauis auseinandergerissen. Zu diesem Zeitpunkt lebten etwa 75.000 Sahrauis in der Westsahara. Ein großer Teil der Bevölkerung wurde vertrieben. Genaue Zahlen sind schwer zu ermitteln, doch Schätzungen zufolge leben heute 170.000 bis 200.000 Sahrauis in Geflüchtetenlagern im Südwesten Algeriens, weitere rund 105.000 in den von Marokko kontrollierten Gebieten. Etwa 50.000 Sahrauis leben im Ausland, ungefähr ebenso viele in den freien Gebieten der Westsahara, wobei sich seit 2020 aufgrund marokkanischer autonomer Waffensysteme kaum noch Zivilist*innen dort aufhalten können.
Perspektivlosigkeit in den Geflüchtetenlagern in Algerien
In der Region um Tindouf in Algerien liegen fünf große Lager sowie das Verwaltungszentrum Rabouni. Sie werden von der Frente Polisario, der offiziellen Vertretung des sahrauischen Volkes, verwaltet. Die Camps sind stark von humanitärer Hilfe abhängig, da die Lebensbedingungen äußerst schwierig sind: Die Hamada-Wüste ist mit Temperaturschwankungen zwischen 0 und 50 Grad, häufigen Sandstürmen und durch zunehmende Klimaextreme nahezu unbewohnbar. Regelmäßige Überflutungen zerstören Unterkünfte. Trinkwasser ist knapp und Mangelernährung ist weit verbreitet. Nur ein Drittel der Kinder erhält die Mindestversorgung für ein gesundes Wachstum. Rund 94 Prozent der Menschen sind auf Hilfslieferungen angewiesen. Menschen, die in Bildung, Gesundheit oder Verwaltung arbeiten, erhalten lediglich geringe Aufwandsentschädigungen, die kaum zum Leben reichen. Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind begrenzt, was zu großer Perspektivlosigkeit führt.
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In den von Marokko besetzten Gebieten werden die grundlegenden Menschenrechte der Sahrauis massiv eingeschränkt. Marokko betreibt eine systematische Siedlungspolitik, verdrängt die sahrauische Kultur durch Verbote oder erzwungene Assimilation und verweigert seit Jahrzehnten ein Referendum über den politischen Status der Westsahara. Berichte dokumentieren Überwachung, Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, gewaltsame Unterdrückung, politische Gefangenschaft, Folter und das Verschwindenlassen von Aktivist*innen. Informationen über die Lage in den besetzten Gebieten gelangen nur selten an die Öffentlichkeit. Gleichzeitig nutzt Marokko die natürlichen Ressourcen der Westsahara, darunter Fischbestände, Phosphat und erneuerbare Energien, ohne Zustimmung der Sahrauis und obwohl mehrere internationale Gerichtsurteile dies untersagt haben. Erst 2024 bekräftigte der Europäische Gerichtshof, dass Fischerei- und Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht auf die Westsahara angewendet werden dürfen, und unterstrich damit das Recht des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung.
Das Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung – eine ungelöste Frage
Bis heute kämpfen die Sahrauis für ihr Recht auf Selbstbestimmung. Die Trennung des Volkes, die anhaltende Besatzung, prekäre Lebensbedingungen in den Geflüchtetenlagern und die Unterdrückung in den besetzten Gebieten prägen die aktuelle Situation. Der Konflikt bleibt eines der deutlichsten Beispiele dafür, wie koloniale Strukturen und fehlende politische Lösungen ein Indigenes Volk über Generationen hinweg belasten.
Stand: März 2026
Autorin: Laura Mahler Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Verabschiedung eines neuen Agrar-Gesetzes in Bolivien könnte nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und indigener Organisationen zu mehr Landkonflikten führen und indigene Rechte erheblich schwächen. Das „Ley 157“, das die Umwandlung kleinbäuerlicher in mittlere und größere landwirtschaftliche Betriebe erleichtert, stärkt vor allem agrarindustrielle Interessen.
Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
Im Alevitentum kann jeder Mensch frei bestimmen, wie er seinen Glauben ausübt. So ergeben sich individuelle Interpretationen und Betonungen der Religionslehre. Foto: Miriam Stanke
Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.