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Aktuelles News & Artikel Uiguren droht in China Folter – GfbV und WUC verurteilen Abschiebung aus Deutschland 

Uiguren droht in China Folter – GfbV und WUC verurteilen Abschiebung aus Deutschland 

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der Weltkongress der Uiguren (WUC) verurteilen die Abschiebung des 21-jährigen Uiguren Arafat Adil aus Deutschland nach China. Die Abschiebung verstößt gegen das Verbot von Abschiebungen in Folterstaaten, betonen die Organisationen. Die Verfolgung der Uiguren in der Region Ostturkestan/Xinjiang wird von den USA als Völkermord und vom Europäischen Parlament als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Aus dem Ausland rückkehrende Uiguren gelten als besonders gefährdet.

GfbV und WUC fordern einen bindenden Abschiebestopp für Uiguren nach China. Es müsse zudem gewährleistet sein, dass vor jeder Abschiebung mögliche Abschiebungsverbote mit besonderer Sorgfalt geprüft werden, insbesondere bei Angehörigen verfolgter Gruppen. Dies sei im Fall von Arafat Adil nicht passiert. Beide Organisationen verlangen Aufklärung, wie es trotz der Anerkennung der Verbrechen Chinas gegen die Uiguren durch Deutschland zum dritten derartigen Fall kommen konnte.  

Der junge Mann wurde am 21. Juli durch die Polizei über den Flughafen Frankfurt nach Peking abgeschoben. Bei der Ankunft in Peking wurde er nach Angaben seiner Familie in Gewahrsam genommen und verhört. Nach Intervention türkischer Diplomaten konnte er China wieder verlassen und traf nach Angaben des WUC am 23. Juli in der Türkei ein.

„Es ist höchst problematisch, dass das BAMF für einen Uiguren kein Abschiebungsverbot festgestellt und ihn daraufhin nach China abgeschoben hat. Die bestehende Schutzpraxis für Uiguren reicht offensichtlich nicht aus. Die Bundesregierung muss die aktuellen Regelungen dringend überarbeiten. Uiguren aus Xinjiang drohen bei einer Rückkehr nach China Haft, Verhöre und Folter“, sagt Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Genozidprävention.  

Adil besitzt neben der chinesischen auch die türkische Staatsangehörigkeit. Seine Familie hatte China 2017 verlassen und lebt seither in der Türkei; 2024 erhielt er einen türkischen Pass. Sein in Deutschland gestellter Asylantrag blieb erfolglos, das Verfahren wurde eingestellt. Nicht diese Entscheidung steht in der Kritik: In seinem Bescheid stellte das BAMF fest, dass Abschiebungsverbote nicht vorliegen, und benannte ausdrücklich China als Zielstaat der Abschiebung, obwohl Adil in Ostturkestan/Xinjiang geboren wurde und der Leitsatz des Amtes für Uigurinnen und Uiguren aus China im Regelfall einen Schutzstatus vorsieht. Das Bundesinnenministerium erklärte gegenüber der Associated Press, einen Abschiebestopp für Uiguren nach China gebe es nicht; der BAMF-Leitsatz sehe für sie im Regelfall jedoch Schutz vor. In Adils Fall führte diese Entscheidungspraxis nicht zum Schutz, sondern zur Abschiebung in den Staat, dessen Verfolgung seine Familie und er entkommen waren.  

„Es ist unfassbar, dass die deutschen Behörden weder seinen Anwalt rechtzeitig über die Abschiebung informiert noch eine Kommunikation mit Arafat zugelassen haben. Dass deutsche Behörden einen Uiguren nach China abschieben, wo ein andauernder Genozid an den Uiguren verübt wird, ist zutiefst beunruhigend. Dagegen muss vorgegangen werden“, sagt Zumretay Arkin, Vizepräsidentin des Weltkongresses der Uiguren. 

Mirjam Kobold betont: „Das absolute Refoulement-Verbot – verankert in der Europäischen Menschenrechtskonvention wie in der UN-Antifolterkonvention – gilt unabhängig davon, wie ein Asylverfahren ausgeht. Dass es nun schon zum dritten Mal missachtet wurde, ist behördliches Versagen und eine schwere Verletzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.“

Kontakt:


Haiyuer Kuerban
Direktor des Berliner Büros des Weltkongresses der Uiguren
E-Mail: 8C@]DD6C8?@4CF98JFo?23C6F<
Telefon: +49 176 80569329


Mirjam Kobold. Foto: Sarah Neumeyer / GfbV
Mirjam Kobold. Foto: Sarah Neumeyer / GfbV

Mirjam Kobold

Referentin für Asien

Thematische Schwerpunkte:

  • China
  • Tibet
  • Uigur*innen
  • Rohingya

E-Mail: m.kobold@gfbv.de

Telefon: +49 30 51695825-4