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Aktuelles News & Artikel Wenn Ernährung zur Bedrohung wird

Wenn Ernährung zur Bedrohung wird

Wenn Ernährung zur Bedrohung wird
Geflüchtete Rohingya in einem Lager für Binnenvertriebene im Bezirk Sittwe, wo sie dem Cyklon Komen im Juli 2015 schutzlos ausgeliefert waren. Foto: EU/ECHO/Pierre Prakash BY-ND 2.0

Wie den Rohingya systematisch die Nahrungsgrundlage entzogen wird und was ein Gericht in Den Haag damit zu tun hat

Von Mirjam Kobold

Ernährung ist nicht nur eine Frage kultureller oder kulinarischer Vielfalt und Selbstbestimmung. Sie ist vor allem Grundlage für Leben und Überleben. Und für viele indigene Gemeinschaften und ethnische Minderheiten – vor allem jene, die marginalisiert und von Verfolgung oder bewaffnetem Konflikt bedroht sind – wird sie zur Bedrohung. Laut aktuellen Berichten der Vereinten Nationen geht der weltweite Hunger zwar minimal zurück, doch Ernährungsunsicherheit bleibt eines der hartnäckigsten Probleme der Welt. Während sich an anderer Stelle in diesem Heft die Frage nach Hunger als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung stellt, soll dieser Text am Beispiel der Rohingya zeigen, was mit einer Gemeinschaft geschieht, der systematisch die Fähigkeit genommen wird, sich selbst zu ernähren – und wie dieser Rechtsbruch mit dem ausstehenden Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag über Verstöße gegen die Völkermordkonvention zusammenhängt. Die Rohingya sind eine überwiegend muslimische Minderheit im Westen Myanmars. Vom myanmarischen Staat wird ihnen jedoch die Anerkennung als eine der 135 offiziellen ethnischen Gruppen des Landes verweigert. Als „Bengali“ bezeichnet und als irreguläre Zuwanderer*innen aus Bangladesch dargestellt, zählen sie zu den größten staatenlosen und am stärksten verfolgten Gemeinschaften der Welt. Ihre jüngste Geschichte ist eng verwoben mit gewaltvoller Vertreibung: Schon 1978 mussten rund 200.000 Mitglieder fliehen, 1991/92 noch einmal rund 250.000, 2012 wurden etwa 140.000 Menschen vertrieben – und 2017 erreichte die Gewalt mit mehr als 700.000 gewaltsam Vertriebenen ihren bislang brutalsten Höhepunkt. Der Bundesstaat Rakhine, in dem viele Rohingya seit Generationen lebten, war einst reich an fruchtbarem Boden. Die meisten Familien lebten von eigener Arbeit auf eigenem Land, etwa von Reisanbau, Fischfang oder Viehhaltung.

Mitglieder der Delegation aus Gambia am 12. Januar 2026 vor dem Internationalen Gerichtshof. Das afrikanische Land hat Myanmar im November 2019 in Den Haag wegen Völkermords an der muslimischen Minderheit der Rohingya verklagt.
Das Urteil steht noch aus. Foto: UN Photo ICJ-CIJ Frank van Beet
Heute ist von dieser Selbstversorgung nichts geblieben. Mehr als eine Million Rohingya leben in den Lagern von Kutupalong in Bangladesch, abhängig von einer internationalen Hilfe, deren Finanzierung kontinuierlich gekürzt wird. Hunderttausende weitere Rohingya sind in ihrer Heimat Rakhine weitestgehend von der Außenwelt abgeschnitten. Für ein Volk, das sich einst selbst ernährte, ist der tägliche Mangel an Nahrung zur bestimmenden Erfahrung geworden.
Wie man ein Volk von seiner Nahrung trennt
Die Rohingya wurden über Jahrzehnte systematisch ausgehungert. Den Anfang machte 1982 ein Staatsbürgerschaftsgesetz, das die muslimische Minderheit von den anerkannten „Nationalitäten“ Myanmars ausschloss und ihr damit sichere Rechte an ihrem eigenen Land nahm. Seitdem gelten sie als staatenlos. Es folgten Passierscheine für den Weg ins Nachbardorf, Kontrollposten in dichter Folge, Ausgangssperren, die die besten Fangzeiten der Fischer*innen abschnitten, und die Beschlagnahme von Ackergerät. Diese schleichende Entrechtung eskalierte 2017 in einem Ausmaß an koordinierter Gewalt, das die Vereinten Nationen als „Lehrbuchbeispiel ethnischer Säuberung“ bezeichneten. Nach Angriffen einer bewaffneten Rohingya-Gruppe auf Mitglieder der myanmarischen Sicherheitskräfte begann das Militär unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung mit groß angelegten „Säuberungsoperationen“ gegen die Zivilbevölkerung im Norden Rakhines. Dörfer wurden niedergebrannt, Tausende Menschen getötet, Frauen und Mädchen systematisch sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Innerhalb weniger Wochen flohen rund 740.000 Rohingya ins benachbarte Bangladesch.

Luftaufnahme eines niedergebrannten Rohingya-Dorfes im Bundesstaat Rakhine im September 2017. Foto: Zlatica Hoke (VOA)/Wikipedia Public Domain
In diesem Vorgehen zeigt sich ein koloniales Muster. Die Aushungerung folgt der Logik der „Four Cuts“, einer Aufstandsbekämpfungstaktik, die das myanmarische Militär (Tatmadaw) in den 1960er-Jahren nach britischem Vorbild entwickelte: Eine „verdächtigte“ Bevölkerung sollte von Nahrung, Geld, Nachschub und Rückhalt abgeschnitten werden. Bei den Rohingya wurde die Nahrung selbst zur Waffe.
Wie weit dieses Vorgehen reicht, zeigt sich an dem, was danach geschah. Die zurückgelassenen Felder erntete der Staat ab. Zehntausende Hektar wurden an andere ethnische Gruppen verpachtet. Ein Gesetz von 2018 machte die Enteignung dauerhaft und rechtlich fundiert. Damit wurde die Grundlage für den Fortbestand der Rohingya systematisch zerstört. Dass dies gezielt geschah, hielt schon 2019 der UN-Frauenrechtsausschuss fest: Die rund 600.000 in Nord-Rakhine verbliebenen Rohingya lebten unter „Bedingungen erzwungener Aushungerung“, weil Sicherheitskräfte ihnen den Zugang zu den verbliebenen Reisfeldern und Märkten verwehrten.

Kein sicherer Ort
Verfolgung und Hunger der Rohingya setzen sich fort. In Rakhine, wo heute nicht mehr allein das myanmarische Militär herrscht, sondern über weite Teile die Arakan Army, eine bewaffnete Bewegung der buddhistischen Mehrheit, bleiben die Rohingya quasi eingeschlossen, abgeschottet auch durch Internetsperren. Unter der neuen Kontrolle gelten weiterhin Fischfangverbote und Bewegungssperren – wieder wird der Zugang zu Nahrung zum Hebel. Die Vereinten Nationen warnen vor einer akuten Hungersnot in Rakhine. Zugleich hat der Krieg seit November 2023 mindestens 152.000 weitere Rohingya nach Bangladesch getrieben. Dort, im Geflüchtetenlager Kutupalong – dem größten der Welt, in dem sich über eine Million Menschen auf engstem Raum drängen – droht ebenfalls der Hunger: gekürzte Rationen, das Verbot regulärer Erwerbsarbeit, keine Perspektive. Und es gibt noch mehr Gefahren: Im Juli 2026 töteten durch starke Monsun-Regen ausgelöste Erdrutsche binnen weniger
Tage mindestens 15 Rohingya, viele davon Kinder. Auch das ist keine bloße Naturkatastrophe, sondern die vorhersehbare Folge von Überfüllung, gerodeten Hängen und gestoppten Absicherungsarbeiten aufgrund von Budgetkürzungen.

Eine Mutter und ihre drei Kinder trauern um den ältesten Sohn und Bruder. Foto: Saahmadbulbul/Wikipedia BY-SA 4.0

 

Das Geflüchtetenlager Kutupalong in Bangladesch ist mit über einer Million Menschen derzeit das größte der Welt. Dort leben vor allem Rohingya, die vor den Massenverfolgungen in Myanmar geflohen sind. Foto: John Owens (VOA)/Wikipedia Public Domain
Diese Bedingungen und die Perspektivlosigkeit treiben viele zur erneuten Flucht – auf dem Seeweg. Die Fluchtroute von Myanmar und Bangladesch über das Meer in Richtung Malaysia, Indonesien oder Thailand zählt zu den tödlichsten der Welt. Trotzdem hat sich die Zahl der Überfahrten innerhalb weniger Jahre vervielfacht.2025 war das Jahr mit den meisten je verzeichneten Toten, etwa jede*r Siebte von mehr als 6.500 Überfahrenden kam ums Leben; 2026 gelten bis Ende Juli über 800 Menschen als tot oder vermisst. Doch auch am Ziel endet die Not nicht. Malaysia, Thailand und Indonesien erkennen die Rohingya nicht als Geflüchtete an. Viele von ihnen leben weiterhin ohne legalen Status, Tausende auf unbestimmte Zeit in Haft. Und überall wiederholt sich dasselbe Muster wie in Myanmar und Bangladesch: Wer keine Papiere hat, darf nicht legal arbeiten – und bleibt, um sich zu ernähren, auf schrumpfende Hilfe oder Schwarzarbeit angewiesen.
Was all diese Orte verbindet, vom Feld über das Lager bis aufs offene Meer, ist der Entzug der Lebensgrundlage. Nirgends dürfen die Rohingya sich selbst ernähren. Das treibt die immer neuen Fluchtbewegungen an.

Erstmals vor einem Weltgericht

Über all dem schwebt seit Jahren ein Gerichtsverfahren. 2019 verklagte der westafrikanische Staat Gambia Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention. In der Anklage werden ausdrücklich die „Politik der erzwungenen Aushungerung“ und die Beschlagnahme von Ackerland benannt. Der Hunger steht in Den Haag mit auf der Anklagebank. Im Januar 2026 endeten die mündlichen Verhandlungen; seither berät der Gerichtshof. Ein Urteil wird im Lauf des Jahres erwartet – bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe steht es noch aus. Was hier besonders relevant ist: Die Völkermordkonvention verbietet nicht nur das Töten an sich, sondern auch einer Gruppe „Lebensbedingungen aufzuerlegen, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“.Genau darum geht es, wenn Ernährungsunsicherheit zur Waffe wird: um die Bedrohung einer ganzen Gemeinschaft über den Entzug oder die Beschränkung von Nahrung. Diese Bestimmung hat der Gerichtshof bisher nie vertieft geprüft. Gäbe er der Aushungerung der Rohingya nun eigenes Gewicht, könnte dies die erste ausführliche Auseinandersetzung eines internationalen Gerichts mit erzwungener Aushungerung als Methode eines Völkermords sein.

Schon 2019 hatte die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungsmission zu Myanmar den Nahrungsentzug durch das myanmarische Militär als einen von mehreren Hinweisen auf einen fortbestehenden Zerstörungswillen gewertet.
Damit reicht der Fall über das hinaus, was das Kriegsvölkerrecht als Aushungerung der Zivilbevölkerung verbietet: Es geht nicht um einzelne Kriegsopfer, sondern um die Zerstörung eines Volkes als solches – und sie begann lange vor dem heutigen Krieg in Rakhine.

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