Wie den Rohingya systematisch die Nahrungsgrundlage entzogen wird und was ein Gericht in Den Haag damit zu tun hat
Ernährung ist nicht nur eine Frage kultureller oder kulinarischer Vielfalt und Selbstbestimmung. Sie ist vor allem Grundlage für Leben und Überleben. Und für viele indigene Gemeinschaften und ethnische Minderheiten – vor allem jene, die marginalisiert und von Verfolgung oder bewaffnetem Konflikt bedroht sind – wird sie zur Bedrohung. Laut aktuellen Berichten der Vereinten Nationen geht der weltweite Hunger zwar minimal zurück, doch Ernährungsunsicherheit bleibt eines der hartnäckigsten Probleme der Welt. Während sich an anderer Stelle in diesem Heft die Frage nach Hunger als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung stellt, soll dieser Text am Beispiel der Rohingya zeigen, was mit einer Gemeinschaft geschieht, der systematisch die Fähigkeit genommen wird, sich selbst zu ernähren – und wie dieser Rechtsbruch mit dem ausstehenden Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag über Verstöße gegen die Völkermordkonvention zusammenhängt. Die Rohingya sind eine überwiegend muslimische Minderheit im Westen Myanmars. Vom myanmarischen Staat wird ihnen jedoch die Anerkennung als eine der 135 offiziellen ethnischen Gruppen des Landes verweigert. Als „Bengali“ bezeichnet und als irreguläre Zuwanderer*innen aus Bangladesch dargestellt, zählen sie zu den größten staatenlosen und am stärksten verfolgten Gemeinschaften der Welt. Ihre jüngste Geschichte ist eng verwoben mit gewaltvoller Vertreibung: Schon 1978 mussten rund 200.000 Mitglieder fliehen, 1991/92 noch einmal rund 250.000, 2012 wurden etwa 140.000 Menschen vertrieben – und 2017 erreichte die Gewalt mit mehr als 700.000 gewaltsam Vertriebenen ihren bislang brutalsten Höhepunkt. Der Bundesstaat Rakhine, in dem viele Rohingya seit Generationen lebten, war einst reich an fruchtbarem Boden. Die meisten Familien lebten von eigener Arbeit auf eigenem Land, etwa von Reisanbau, Fischfang oder Viehhaltung.

Das Urteil steht noch aus. Foto: UN Photo ICJ-CIJ Frank van Beet

Wie weit dieses Vorgehen reicht, zeigt sich an dem, was danach geschah. Die zurückgelassenen Felder erntete der Staat ab. Zehntausende Hektar wurden an andere ethnische Gruppen verpachtet. Ein Gesetz von 2018 machte die Enteignung dauerhaft und rechtlich fundiert. Damit wurde die Grundlage für den Fortbestand der Rohingya systematisch zerstört. Dass dies gezielt geschah, hielt schon 2019 der UN-Frauenrechtsausschuss fest: Die rund 600.000 in Nord-Rakhine verbliebenen Rohingya lebten unter „Bedingungen erzwungener Aushungerung“, weil Sicherheitskräfte ihnen den Zugang zu den verbliebenen Reisfeldern und Märkten verwehrten.



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