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Aktuelles News & Artikel 27 Jahre Verfolgung von Falun Gong: GfbV verurteilt Ausweitung chinesischer Repression ins Ausland

27 Jahre Verfolgung von Falun Gong: GfbV verurteilt Ausweitung chinesischer Repression ins Ausland

Demonstration zum 27. Jahrestag des Beginns der staatlichen Verfolgungskampagne der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gegen Falun-Gong-Praktizierende am 19.07.2026 in New York. Foto: Larry Dye
Demonstration zum 27. Jahrestag des Beginns der staatlichen Verfolgungskampagne der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gegen Falun-Gong-Praktizierende am 19.07.2026 in New York. Foto: Larry Dye

Zum 27. Jahrestag des Beginns der staatlichen Verfolgungskampagne der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gegen Falun-Gong-Praktizierende erklärt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV):

Seit dem 20. Juli 1999 werden Falun-Gong-Praktizierende in China systematisch verfolgt, inhaftiert, gefoltert sowie zu Zwangsarbeit und Umerziehung gezwungen. Zudem bestehen seit Jahren belastbare Hinweise für staatlich organisierten Organraub an inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden.

Falun Gong, auch Falun Dafa genannt, ist eine Meditations- und Kultivierungspraxis mit Wurzeln in buddhistischen und qigongbezogenen Traditionen. Bis 1999 praktizierten nach offiziellen chinesischen Angaben 70 bis 100 Millionen Menschen Falun Gong, darunter Han-Chinesen und Angehörige ethnischer Minderheiten. Vor Beginn der landesweiten Verfolgung berichteten die staatlichen chinesischen Medien überwiegend positiv über die Meditationspraktik.

Seit Beginn der Verfolgung versucht das chinesische Regime, sein Vorgehen gegen Falun Gong trotz fehlender Rechtsgrundlagen zu legitimieren. Das am 1. Juli 2026 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts“ verschärft die Eingriffe insbesondere in die Glaubens-, Religions- und Meinungsfreiheit erheblich. Die KPCh verpflichtet damit die chinesische Bevölkerung sowie Glaubensgemeinschaften, „sich unter die umfassende Führung der Kommunistischen Partei Chinas zu stellen“, und schreibt Eltern vor, „ihre minderjährigen Kinder dazu zu erziehen und anzuleiten, die Kommunistische Partei Chinas zu lieben“.

„Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Einzelpersonen und Organisationen außerhalb Chinas, denen vorgeworfen wird, die ‚ethnische Einheit‘ zu untergraben oder ‚ethnische Spaltung‘ zu fördern. Diese vagen Formulierungen ermöglichen es, spirituelle und religiöse Handlungen sowie kritische Äußerungen von im Exil lebenden Personen zu kriminalisieren. Damit verleiht das Gesetz einer systematischen Praxis, die China ohnehin schon betrieben hat, erstmals eine gesetzliche Grundlage: transnationale Repression gegen Menschen im Exil“, erläutert Mirjam Kobold, Referentin für Asien bei der GfbV.

 „27 Jahre nach Beginn der Verfolgung können Falun-Gong-Praktizierende ihren Glauben in China weiterhin nicht frei ausüben. Viele sitzen allein deshalb bis heute im Gefängnis, wo ihnen Folter und Lebensgefahr drohen. Mit unterschiedlichen Methoden weitet Peking diese staatlichen Repressionen seit Jahren auch auf das Ausland aus. Das bedroht Menschen, darunter Falun-Gong-Praktizierende, die in Deutschland und anderen EU-Staaten Schutz gesucht haben und dort ihre Religions- und Meinungsfreiheit ausüben“, warnt Kobold.

Freedom House stufte China 2025 erneut als weltweit aktivsten Staat im Bereich transnationaler Repression ein. Die Organisation dokumentierte 319 physische Vorfälle und ordnete China rund 23 Prozent aller seit 2014 weltweit erfassten Fälle zu. Betroffen sind neben Falun-Gong-Praktizierenden auch Uiguren, Tibeter, Hongkonger und weitere Angehörige der chinesischen Diaspora.

Transnationale Repressionen gefährden neben den fundamentalen Rechten von Individuen auch die nationale Sicherheit und Souveränität demokratischer Staaten. Die GfbV fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, transnationale Repression konsequent strafrechtlich zu verfolgen, wirksame und effiziente Schutzmechanismen für Betroffene – einschließlich Falun-Gong-Praktizierenden – in Deutschland und der EU auszubauen sowie sich international für eine unabhängige Untersuchung der anhaltenden Verfolgung religiöser Gruppen und ethnischer Minderheiten in China einzusetzen.

Mirjam Kobold. Foto: Sarah Neumeyer / GfbV
Mirjam Kobold. Foto: Sarah Neumeyer / GfbV

Mirjam Kobold

Referentin für Asien

Thematische Schwerpunkte:

  • China
  • Tibet
  • Uigur*innen
  • Rohingya

E-Mail: m.kobold@gfbv.de

Telefon: +49 30 51695825-4