Im Jemen leben circa 32 Millionen Menschen. Über 95 Prozent der Bevölkerung sind arabischer Herkunft. 99 Prozent der Einwohner*innen sind Muslim*innen. Die Mehrheit ist sunnitisch (rund 65 Prozent) und 30 bis 45 Prozent sind schiitische Zaidit*innen.
Minderheiten im Jemen
Neben der arabischen Bevölkerungsmehrheit leben im Jemen mehrere ethnische und religiöse Minderheiten. Zu den größten zählt die ethno-kulturelle Minderheit der Al-Muhamaschin (auch Al-Akhdam), deren Zahl auf etwa eine Million Menschen geschätzt wird. Diese Bevölkerungsgruppe ist historisch von sozialer Ausgrenzung betroffen und lebt in Armut und gesellschaftlicher Isolation. Die abwertende Fremdbezeichnung „Al-Akhdam“ („die Diener“) spiegelt ihre anhaltende Diskriminierung wider.
Zu den religiösen Minderheiten gehören außerdemJüdinnen*Juden, Christ*innen, Ismailit*innen und Bahá’í. Die Bahá’í bilden eine kleine religiöse Minderheit von mehreren Tausend Angehörigen, die besonders in den von den schiitisch geprägten Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten verfolgt wird. Extremistische Gruppen betrachten Bahá’í als Anhänger*innen und Agent*innen Israels. Angehörige der Gemeinschaft und Bahá’í-Organisationen berichten von Diskriminierung, Inhaftierungen und dem Versuch, Bahá’í-Anhänger*innen unter Druck dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören.
Bürgerkrieg im Jemen seit 2015
Die Republik Jemen ist formell ein Staat mit republikanischem Regierungssystem, doch seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges im Jahr 2015 ist das Land politisch zersplittert. Die international anerkannte Regierung kontrolliert nur noch Teile des Landes, während die vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen große Gebiete im Norden und Westen des Landes einschließlich der Hauptstadt Sanaa beherrschen. De facto existieren im Jemen mehrere Machtzentren und parallele Verwaltungsstrukturen.
Zusätzlich erschwert die Einmischung regionaler Akteure eine Lösung des Konflikts und trägt zu dessen Fortdauer bei. Saudi-Arabien unterstützt die international anerkannte Regierung im Kampf gegen die Huthi-Rebellen, um den Einfluss Irans einzudämmen. Iran wiederum unterstützt die Huthi-Rebellen mit dem Ziel, seinen regionalen Einfluss auszubauen.
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Der seit 2015 tobende Bürgerkrieg hat zu einer der größten humanitären Krisen weltweit geführt. Von den 32 Millionen Einwohner*innen sind 19,5 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind über 50 Prozent Kinder (Stand: 2025). Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt bei etwa 4,5 Millionen Menschen.
Die Menschenrechtslage hat sich seit Beginn des Bürgerkriegs deutlich verschlechtert. Minderheiten sind besonders betroffen. Bewaffnete Gruppen handeln oft ohne rechtliche Kontrolle. Hunger, Vertreibung und Gewalt prägen den Alltag vieler Menschen.
GfbV kitisiert Verfolgung von Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker kritisiert insbesondere die Verfolgung religiöser und ethno-kultureller Minderheiten im Jemen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Bahá’í, Al-Muhamaschin und andere Minderheiten häufig Opfer von Diskriminierung, willkürlichen Festnahmen und politischer Verfolgung werden. Die GfbV fordert einen wirksameren Schutz von Minderheiten sowie ein Ende der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Nach dem russischen Angriffskrieg hat Deutschland im Rekordtempo zwei LNG-Terminals in Betrieb genommen, um unabhängig vom russischen Gas zu werden. Hier zu sehen ist die „Hoegh Gannet“ in Brunsbüttel im Juli 2023, die bis zum Betriebsbeginn des Terminals an Land das Flüssiggas aus den Tankschiffen umwandelt und ins Netz einspeist. Foto: HenSti/Wikipedia BY-SA 4.0
Interview mit Walter Leal
Der Klimawandel wurde zuletzt durch Kriege und protektionistische Politik von der globalen Agenda verdrängt. Über die fatalen Folgen dieser Aufmerksamkeitsverschiebung, globale Hotspots und die Ung…
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Die Verabschiedung eines neuen Agrar-Gesetzes in Bolivien könnte nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und indigener Organisationen zu mehr Landkonflikten führen und indigene Rechte erheblich schwächen. Das „Ley 157“, das die Umwandlung kleinbäuerlicher in mittlere und größere landwirtschaftliche Betriebe erleichtert, stärkt vor allem agrarindustrielle Interessen.
Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
Im Alevitentum kann jeder Mensch frei bestimmen, wie er seinen Glauben ausübt. So ergeben sich individuelle Interpretationen und Betonungen der Religionslehre. Foto: Miriam Stanke
Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.