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Ostturkestan/Xinjiang

Blauer Pfeil

Ostturkestan, von der chinesischen Regierung als „Xinjiang“ bezeichnet, liegt im Nordwesten der Volksrepublik China. Mit rund 1,6 Millionen Quadratkilometern ist die Region die größte Verwaltungseinheit Chinas. Sie war historisch ein wichtiger Knotenpunkt der Seidenstraße. Oasenstädte wie Kashgar, Hotan und Turpan verbanden über Jahrhunderte Handelsrouten, Sprachen, Religionen und Kulturen.

Die Region ist historisch von turksprachigen und überwiegend muslimischen Gemeinschaften, wie den Uigur*innen, geprägt. In Ostturkestan leben Uigur*innen, Kasach*innen, Kirgis*innen, Hui, Mongol*innen, Tadschik*innen, Han-Chines*innen und weitere Bevölkerungsgruppen. Die staatlich geförderte Zuwanderung von Han-Chines*innen, der größten Bevölkerungsgruppe Chinas, hat die demografische Zusammensetzung der Region verändert und bestehende soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten verschärft. Der Anteil der Han-Chines*innen an der Bevölkerung stieg von rund sechs Prozent bei Gründung der Volksrepublik 1949 auf etwa 42 Prozent im Zensus 2020. Die Uigur*innen stellen heute nur noch rund 45 Prozent der Regionalbevölkerung und leben überwiegend im Süden. 

Die Uigur*innen sind seit Jahren massiven Menschenrechtsverletzungen durch den chinesischen Staat ausgesetzt, die sich seit 2016/2017 systematisch verschärft haben. 

Staatliche Kontrolle in Ostturkestan/Xinjiang

Im 18. Jahrhundert wurde Ostturkestan vom Qing-Reich militärisch erobert und 1884 als Provinz eingegliedert. Der chinesische Name „Xinjiang“ bedeutet „Neue Grenze“ oder „Neues Gebiet“ und verweist bis heute auf den kolonialen Charakter der Aneignung des Gebiets.

Nach der Gründung der Volksrepublik China 1949 kam Ostturkestan unter kommunistische Herrschaft. 1955 wurde die Region formal als „Uigurische Autonome Region Xinjiang“ eingerichtet. Auf dem Papier garantiert der Autonomiestatus den Uigur*innen eigene kulturelle und sprachliche Rechte. In der Praxis liegt die politische Macht jedoch bei der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh). Entscheidungen zu Sicherheit, Verwaltung, Wirtschaft, Bildung und Religion werden parteistaatlich kontrolliert.

Bingtuan: Siedlungspolitik und Kontrolle

Eine besondere Rolle spielt das „Xinjiang Production and Construction Corps“, meist „Bingtuan“ genannt. 1954 durch die chinesische Regierung gegründet, sollte es die Grenzregion militärisch sichern und wirtschaftlich erschließen – ein klassisches Muster der Grenzkolonisierung. Der Bingtuan verbindet bis heute Landwirtschaft, Industrie, Grenzsicherung, Verwaltung und Siedlungspolitik und verwaltet eigene Städte, Siedlungen, Unternehmen und landwirtschaftliche Flächen in Ostturkestan. Rund 3,5 Millionen Menschen, fast ausschließlich Han-Chines*innen, leben unter seiner Verwaltung, außerhalb der regulären Regionalverwaltung. Deshalb wird der Bingtuan oft als „Staat im Staat“ bezeichnet.

Menschenrechtlich ist er besonders relevant, weil er die han-chinesische Ansiedlungspolitik sowie die Kontrolle über Land und Ressourcen vorantreibt und tief in globale Lieferketten eingebunden ist: Er erzeugt etwa ein Drittel der chinesischen Baumwolle und ist eng mit dem System staatlich auferlegter Zwangsarbeit verflochten.

Koloniale Dimension der Politik in Ostturkestan

Die KPCh verfolgt in Ostturkestan eine koloniale Politik. Diese stützt sich auf mehrere Faktoren: die militärische Eingliederung der Region, die staatlich gesteuerte Siedlungspolitik, die wirtschaftliche Erschließung von Ressourcen sowie das Zurückdrängen uigurischer Sprache, Religion und Kultur zugunsten zentralstaatlicher Interessen. 

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Strategische und wirtschaftliche Bedeutung

Ostturkestan ist für China von hoher geopolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Region dient als Brücke nach Zentralasien und spielt eine Schlüsselrolle in der „Belt and Road Initiative“, Chinas globalem Infrastruktur- und Handelsprogramm. Zugleich verfügt sie über große Vorkommen an Erdöl, Gas und anderen Rohstoffen und ist ein wichtiger Standort für Landwirtschaft und Industrie, insbesondere für die Baumwollproduktion.

Diese wirtschaftliche Bedeutung ist eng mit globalen Lieferketten verbunden. Produkte aus der Region gelangen auf internationale Märkte. Eine unabhängige Kontrolle der Arbeits- und Produktionsbedingungen vor Ort ist quasi unmöglich. Bei Produkten, die aus der Region kommen, kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Menschenrechte verletzt wurden. Auch große deutsche Firmen wie Volkswagen und BASF produzierten bis vor wenigen Jahren in Werken in Ostturkestan/Xinjiang und zogen sich erst nach anhaltendem öffentlichen Druck, unter anderem durch die GfbV, zurück. 

Menschenrechtslage in Ostturkestan seit 2016/2017

Seit 2016/2017 hat sich die Lage in Ostturkestan deutlich verschärft. Internationale Menschenrechtsorganisationen, UN-Gremien und Forschungseinrichtungen dokumentieren ein umfassendes System staatlicher Kontrolle, das Masseninternierungen, digitale Überwachung, Einschränkungen religiöser Praxis sowie Eingriffe in Bildung und Sprache umfasst.

Ein zentrales Element sind Umerziehungslager, in denen mehr als eine Million Menschen festgehalten wurden. Die chinesische Regierung behauptet zwar, dass diese geschlossen wurden, Satellitenanalysen, geleakte Behördendokumente und Zeug*innenaussagen zeigen jedoch, dass viele Betroffene in Haftanstalten oder Zwangsarbeitsprogramme überführt wurden.

Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen stellte 2022 fest, dass die dokumentierten Maßnahmen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten. Menschenrechtsorganisationen wie die GfbV dokumentieren zudem kontinuierlich Zwangsarbeit, massive Überwachung, Folter in Haft, Einschränkungen von Bewegungsfreiheit sowie systematische Eingriffe in das Familienleben. Die Verbrechen an den Uigur*innen werden von der GfbV als Genozid eingestuft. Auch die Parlamente mehrerer Staaten, weitere Menschenrechtsorganisationen und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sprechen von einem Völkermord. 

Bis 2026 wurden weder die Empfehlungen von UN-Menschenrechtsorganen umgesetzt, noch Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen.

Einige Lager scheinen geschlossen, die Repression ist aber nicht abgerissen. Hunderttausende Uigur*innen und Angehörige anderer turksprachiger Gemeinschaften sind weiterhin inhaftiert oder in Zwangsarbeitsverhältnissen.

Seit dem 1. Juli 2026 hat die jahrzehntelange Assimilationspolitik Pekings Gesetzesrang. Das „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts“ macht zu geltendem Recht, was die Kommunistische Partei Chinas gegenüber Uigur*innen, Tibeter*innen, Mongol*innen, Hui und weiteren Gemeinschaften längst praktiziert: die Unterordnung von Sprache, Religion, Bildung und Familie unter ein vorgeschriebenes han-chinesisches Einheitsverständnis. Die Gemeinschaften sollen in eine einzige, staatlich verordnete Identität gepresst werden. Das Gesetz soll auch außerhalb Chinas gelten und gibt der transnationalen Repression gegen Uigur*innen in der Diaspora eine gesetzliche Grundlage.

Stand: September 2026

Autorin: Mirjam Kobold
Redaktion: Sarah Neumeyer

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Mirjam Kobold. Foto: Sarah Neumeyer / GfbV

Mirjam Kobold

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