Saudi-Arabien ist mit einer Fläche von 2,15 Millionen Quadratkilometern rund sechsmal so groß wie Deutschland. Das Land besteht jedoch vor allem aus Wüsten. Die Mehrheit der Bevölkerung (insgesamt etwa 35 Millionen) ist arabischer Abstammung, die übrigen rund zehn Prozent setzen sich größtenteils aus afrikanischen und asiatischen Gastarbeiter*innen zusammen (Stand: 2025).
Die Staatsreligion ist der sunnitische Islam wahhabitischer Prägung, dem etwa 80 Prozent der Bevölkerung angehören. Etwa 15 Prozent sind Schiiten. Es gibt auch eine christliche Minderheit, vor allem Gastarbeiter*innen aus Südostasien, sowie etwa eine Million Ismailit*innen, die im Süden des Landes an der Grenze zum Jemen in der Region Nadschran ansässig sind.
Der wahhabitische Islam wird häufig als ideologische Grundlage zahlreicher islamistischer Terrororganisationen wie Al-Qaida und dem Islamischen Staat (IS) angesehen.
Mohammed bin Salman (MBS) wurde Jahr 2017 zum Kronprinz ernannt. Zuvor war er ab 2015 Verteidigungsminister.
Menschenrechtslage in Saudi-Arabien
Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ist besorgniserregend. Besonders die Religions- und Meinungsfreiheit sowie die Rechte von Frauen sind stark eingeschränkt.
Obwohl der neue Kronprinzen Mohammed bin Salman (MBS) nach seiner Ernennung im Jahr 2017 eine Phase der Öffnung des Landes einleitete und sich das Land von der Unterstützung islamistischer Gruppen weltweit distanzierte, sind viele Grundrechte wie die Pressefreiheit weiter eingeschränkt.
Die schiitische Bevölkerung des Landes, die vor allem in den erdölreichen Gebieten im Osten des Landes in der Provinz Ash-Sharqiyya lebt, wird diskriminiert und verfolgt. Auch die religiöse Minderheit der Ismailit*innen wird diskriminiert. Arbeitsmigrant*innen aus Südasien, Ägypten und den Philippinen werden im Gegensatz zu Staatsbürger*innen benachteiligt. Insbesondere christliche Migrant*innen können ihren Glauben nicht frei ausüben.
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Im Zusammenhang mit der Militärintervention und der weitreichenden Einmischung im benachbarten Jemen im Jahr 2015 kritisierte die GfbV die Politik Saudi-Arabiens und organisierte mehrmals Mahnwachen vor der saudi-arabischen Botschaft in Berlin mit der Forderung, die Militärintervention im Jemen und ihre katastrophalen Konsequenzen für die Zivilbevölkerung zu beenden. In Appellen und Mahnwachen informierten wir die Öffentlichkeit außerdem über die deutsche Verantwortung im Hinblick auf Rüstungsexporte und forderten die Bundesregierung auf, keine Waffen mehr an Saudi-Arabien zu liefern.
GfbV fordert Gleichberechtigung und Glaubensfreiheit
Die GfbV fordert Gleichberechtigung für die Schiit*innen in Saudi-Arabien, Glaubensfreiheit für Christ*innen, insbesondere für christliche Arbeitsmigrant*innen, sowie die vollständige Gleichberechtigung von Mann und Frau, sowie die Abschaffung der Todesstrafe.
Die GfbV fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber Saudi-Arabien stärker für eine unabhängige Berichterstattung einzusetzen.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Nach dem russischen Angriffskrieg hat Deutschland im Rekordtempo zwei LNG-Terminals in Betrieb genommen, um unabhängig vom russischen Gas zu werden. Hier zu sehen ist die „Hoegh Gannet“ in Brunsbüttel im Juli 2023, die bis zum Betriebsbeginn des Terminals an Land das Flüssiggas aus den Tankschiffen umwandelt und ins Netz einspeist. Foto: HenSti/Wikipedia BY-SA 4.0
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Die Verabschiedung eines neuen Agrar-Gesetzes in Bolivien könnte nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und indigener Organisationen zu mehr Landkonflikten führen und indigene Rechte erheblich schwächen. Das „Ley 157“, das die Umwandlung kleinbäuerlicher in mittlere und größere landwirtschaftliche Betriebe erleichtert, stärkt vor allem agrarindustrielle Interessen.
Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
Im Alevitentum kann jeder Mensch frei bestimmen, wie er seinen Glauben ausübt. So ergeben sich individuelle Interpretationen und Betonungen der Religionslehre. Foto: Miriam Stanke
Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.