Algerien ist das größte Land Afrikas. Mit fast 2,4 Millionen Quadratkilometern ist es mehr als sechsmal so groß wie Deutschland. Rund 80 Prozent der Landfläche sind Wüstengebiet der Sahara und nur dünn besiedelt. In Algerien leben etwa 47 Millionen Menschen (Stand 2025).
Algerien: Minderheit der indigenen Amazigh
Die meisten Algerier*innen sollen von den ((Amazigh)), der indigenen Bevölkerung Nordafrikas, abstammen. 70 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich allerdings als Araber*innen. Die restlichen 30 Prozent gehören offiziell verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften an.
Die Staatsreligion ist der sunnitische Islam, zu dem sich zwischen 98 und 99 Prozent der Bevölkerung bekennen. Es gibt jedoch sowohl eine kleine christliche als auch eine jüdische Minderheit. In Deutschland leben etwa 25.000 Menschen mit algerischer Staatsbürgerschaft (Stand 2023).
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Die Menschenrechtslage in Algerien ist trotz einiger Gesetzesänderungen, wie beispielsweise dem Verbot der Zwangsheirat im Jahr 2005 und der offiziellen Anerkennung der Amazigh-Sprache Tamazight im Jahr 2016, schlecht. Eine Einhaltung internationaler Mindeststandards für Menschen- und Minderheitenrechte ist nicht gegeben. Das algerische Familienrecht diskriminiert Frauen weiterhin systematisch, beispielsweise bei einer Erbschaft oder Scheidung. Minderheiten wie die indigenen Amazigh werden kriminalisiert. Seit 2019 ist das Zeigen der Amazigh-Flagge bei öffentlichen Protesten verboten.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird immer wieder stark eingeschränkt. Zum Beispiel durch das Verbot von Symbolen der Demokratisierungsbewegung. Auch die Religionsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit werden immer wieder eingeschränkt. Gegen oppositionelle und zivilgesellschaftliche Gruppen wird hart vorgegangen, Kirchen werden geschlossen. Auch der Umgang mit politischen Gefangenen ist besorgniserregend. 2019 starb der bekannte Menschenrechtler Dr. Kamel Eddine Fekhar nach einem Hungerstreik in Haft.
Die GfbV macht immer wieder auf die Missstände in Algerien aufmerksam und setzt sich für die Rechte der verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften ein.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Einladung zur Veranstaltung in Heidelberg (12.9.): Krimtataren – Kultur, Geschichte, Politik
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Tod von Ratko Mladić: Verherrlichung des verurteilten Kriegsverbrechers verhöhnt die Opfer
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Kritik an Besuch deutscher Delegation in Tansania: Maasai fordern unabhängige Untersuchung deutscher Naturschutzförderung
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Neun Jahre nach dem Völkermord: GfbV fordert Gerechtigkeit und humanitäre Hilfe für die Rohingya
Neun Jahre nach Beginn der schwersten Gewaltwelle gegen die Rohingya in Myanmar gedenkt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der Opfer des Völkermords und fordert humanitäre Hilfe für die Vertriebenen. Am 25. August 2017 begann die Tatmadaw, das myanmarische Militär, mit systematischen Massakern, Massenvergewaltigungen und der Zerstörung hunderter Dörfer in Rakhine State. Zehntausende Menschen wurden getötet, mehr als 700.000 flohen nach Bangladesch. Die GfbV und andere Menschenrechtsorganisationen sprechen seit Jahren von einem Völkermord an den Rohingya.
Fast fünf Jahre nach der zweiten Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage im Land erkennbar verschlechtert. Während sich ein Großteil der Aufmerksamkeit auf die Rechte der Frauen unter der Taliban-Herrschaft konzentriert, ist die schwierige Lage ethnischer und religiöser Minderheiten weniger beachtet.