Die Hazara sind eine religiöse Minderheit in Zentralasien. Ihr traditionelles Siedlungsgebiet befindet sich im zentralen Hochland Afghanistans, in einer Region, die als Hazarajat bekannt ist. Die Hazara sprechen überwiegend Dari beziehungsweise Hazaragi, einen persischen Dialekt. Sie gehören mehrheitlich dem schiitischen Islam an, wodurch sie sich von der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit in Afghanistan unterscheiden.
Neben Afghanistan existieren auch größere Hazara-Gemeinschaften in Pakistan – insbesondere in der Stadt Quetta – sowie im Iran und in verschiedenen Ländern der Diaspora.
Mit vier bis sieben Millionen Angehörigen stellen die Hazara etwa zehn bis 15 Prozent der afghanischen Bevölkerung und gehören damit zu den größten ethnischen Minderheiten des Landes. Weltweit wird die Zahl der Hazara auf zehn bis 14 Millionen geschätzt (Stand: 2026).
Verfolgung der Hazara in Afghanistan – vom 19. Jh. bis heute
Die Hazara haben eine lange Geschichte politischer und sozialer Marginalisierung. Bereits im späten 19. Jahrhundert kam es unter der Herrschaft des afghanischen Emirs Abdur Rahman Khan zu massiven Verfolgungen, bei denen große Teile der Hazara-Bevölkerung getötet, vertrieben oder versklavt wurden. Historiker*innen gehen davon aus, dass damals mehr als die Hälfte der Hazara getötet oder aus ihrer Heimat vertrieben wurde. Diese Ereignisse führten zu tiefgreifenden demografischen Veränderungen und zur Enteignung großer Teile ihres Landes. Auch in den folgenden Jahrzehnten blieb die Minderheit politisch und wirtschaftlich benachteiligt und hatte nur begrenzten Zugang zu Bildung, staatlichen Ämtern oder politischer Repräsentation.
Bis heute sind die Hazara wiederholt Ziel von Gewalt und Diskriminierung. Besonders aufgrund ihrer schiitischen Religionszugehörigkeit werden sie von sunnitischen extremistischen Gruppen angegriffen. Terroranschläge, gezielte Massaker und andere Formen religiös motivierter Gewalt haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder zahlreiche Opfer gefordert. Die Gesellschaft für bedrohte Völker macht darauf aufmerksam, dass Angehörige der schiitischen Hazara-Minderheit in Afghanistan und Pakistan immer wieder Opfer solcher Übergriffe werden.
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Ausgrenzung, Vertreibung und Anschläge unter Taliban-Herrschaft
Unter der Herrschaft der Taliban hat sich die Situation der Hazara deutlich verschlechtert. Die GfbV berichtet regelmäßig von Diskriminierung, wirtschaftlicher Ausgrenzung, Vertreibungen und der Beschlagnahmung von Land. Hazara-Gemeinden sind zudem wiederholt Ziel extremistischer Anschläge, insbesondere durch Gruppen wie den „Islamischen Staat“ (IS). Viele Angehörige der Minderheit sehen sich deshalb gezwungen, ihre Heimat zu verlassen oder ins Ausland zu fliehen.
Insgesamt zählen die Hazara heute zu den am stärksten gefährdeten Minderheiten in Afghanistan. Die GfbV und andere Menschenrechtsorganisationen warnen, dass ohne wirksame internationale Aufmerksamkeit und Schutzmaßnahmen die Gefahr weiterer Übergriffe gegen diese Gemeinschaft bestehen bleibt.
Keine Abschiebung von Hazara-Geflüchteten nach Afghanistan
Angesichts der Verfolgung fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen besseren internationalen Schutz für die Hazara. Die GfbV ruft dazu auf, gezielte Gewalt gegen die schiitische Minderheit stärker zu dokumentieren und politische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Zudem kritisiert sie Abschiebungen von Hazara-Geflüchteten nach Afghanistan, da ihre Sicherheitslage aufgrund der anhaltenden Gewalt und Diskriminierung weiterhin äußerst kritisch ist.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
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Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
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Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.