Die Ismailit*innen sind eine religiöse Minderheit innerhalb des schiitischen Islams. Ihr Glaube geht auf eine besondere Auslegung der schiitischen Tradition zurück und unterscheidet sich in theologischen Fragen von anderen schiitischen und sunnitischen Strömungen. Ismailit*innen verstehen sich selbst als offene und tolerante Muslim*innen, die großen Wert auf Bildung, religiöse Vielfalt und gesellschaftliche Entwicklung legen. Ihr religiöses Oberhaupt ist traditionell der Aga Khan.
Heute leben Ismailit*innen in vielen Regionen der Welt. Ihre Gemeinschaft umfasst weltweit etwa 12 bis 15 Millionen Menschen (Stand: 2026). Größere ismailitische Gemeinden gibt es in ((Indien)), Pakistan, Afghanistan, Tadschikistan, Syrien, im Jemen und im Iran. Darüber hinaus existieren auch kleinere Gemeinden in anderen Ländern sowie in der Diaspora. In Syrien bildet die Stadt Salamiyya das wichtigste Zentren der ismailitischen Gemeinschaft.
Verfolgung der Ismailit*innen im Nahen Osten
In vielen Teilen des Nahen Ostens sind die Ismailit*innen eine religiöse Minderheit und sehen sich daher politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Bei Teilen der sunnitischen Mehrheitsbevölkerung sowie bei islamistischen Gruppen gelten sie als vom „richtigen“ Islam abweichend, was immer wieder zu Spannungen, Diskriminierung oder Gewalt führen kann. Historisch wurden Ismailit*innen über Jahrhunderte hinweg wiederholt bedroht und verfolgt.
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Besonders im Kontext des syrischen Bürgerkriegs ab 2011 hat sich ihre Situation verschlechtert. Die Region um Salamiyya, in der eine große Zahl von Ismailit*innen lebt, geriet durch Kämpfe zwischen Regierungstruppen und verschiedenen Oppositionsgruppen zunehmend unter Druck. Religiöse Minderheiten wie die Ismailit*innen standen in Syrien häufig zwischen den Konfliktparteien und versuchten, eine Eskalation religiöser Spannungen zu vermeiden. Die zunehmende Radikalisierung einzelner Konfliktakteure und die Machtübernahme der islamistischen HTS-Miliz um Ahmed al-Scharaa im Dezember 2024 stellen jedoch eine Bedrohung für das friedliche Zusammenleben der Gemeinschaft dar.
Insgesamt gehören die Ismailit*innen zu den religiösen Gemeinschaften im Nahen Osten, deren Geschichte von wiederholten Phasen der Verfolgung, aber auch von kultureller Anpassungsfähigkeit und religiöser Toleranz geprägt ist. Ihre heutige Situation hängt stark von den politischen Entwicklungen in den jeweiligen Staaten ab, in denen sie leben, insbesondere in Konfliktregionen des Nahen Ostens.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht regelmäßig auf die Lage religiöser Minderheiten im Nahen Osten aufmerksam, zu denen auch die Ismailit*innen gehören. Die GfbV fordert mehr internationalen Schutz für Minderheiten in Konfliktregionen wie Syrien und setzt sich dafür ein, dass ihre religiösen Rechte, ihre Sicherheit und ihre kulturelle Existenz langfristig gewährleistet werden.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Einladung zur Veranstaltung in Heidelberg (12.9.): Krimtataren – Kultur, Geschichte, Politik
35 Jahre nach der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrags zwischen Heidelberg und Simferopol auf der Krim richtet eine Veranstaltung den Blick auf die Geschichte, Kultur und aktuelle Lage der Krimtataren. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und das Institut für Caucasica-, Tatarica- und Turkestan-Studien (ICATAT) laden am Samstag, 12. September 2026, um 19 Uhr ins Deutsch-Amerikanische Institut Heidelberg, Sofienstraße 12, 69115 Heidelberg, ein.
Tod von Ratko Mladić: Verherrlichung des verurteilten Kriegsverbrechers verhöhnt die Opfer
Die Gesellschaft für bedrohte Völker verurteilt die Ankündigung des serbischen Justizministers Nenad Vujić, Ratko Mladić mit höchsten staatlichen Ehren beizusetzen, aufs Schärfste. „Ein rechtskräftig wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilter Mann darf nicht durch staatliche Ehren nachträglich zum Vorbild und Helden stilisiert werden. Dies ist eine erneute Verhöhnung seiner Opfer und ihrer Familien“, sagt Belma Zulčić, Direktorin der GfbV in Bosnien und Herzegowina.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) korrigiert ihre Meldung über den Tod des Asháninka-Anführers Américo Pascual Tumisha in Peru. Der 57-Jährige wurde am Mittwoch, 26. August, lebend angetroffen. Gleichzeitig betont die Menschenrechtsorganisation: Die Bedrohung indigener Gemeinschaften im Grenzgebiet zwischen Peru und Brasilien bleibt akut.
Kritik an Besuch deutscher Delegation in Tansania: Maasai fordern unabhängige Untersuchung deutscher Naturschutzförderung
Die Menschenrechtsorganisationen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und FIAN Deutschland fordern die Bundesregierung auf, die menschenrechtlichen Auswirkungen deutscher Naturschutz- und Entwicklungsprojekte in Tansania unabhängig untersuchen zu lassen und die diesbezüglichen Beschwerden von Maasai-Gemeinschaften ernst zu nehmen. Anlass ist der Besuch einer deutschen Regierungs- und Entwicklungsdelegation am 17. August 2026 in Loliondo, Tansania. An der Delegation waren Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF) sowie der deutschen Botschaft in Daressalam beteiligt.
Neun Jahre nach dem Völkermord: GfbV fordert Gerechtigkeit und humanitäre Hilfe für die Rohingya
Neun Jahre nach Beginn der schwersten Gewaltwelle gegen die Rohingya in Myanmar gedenkt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der Opfer des Völkermords und fordert humanitäre Hilfe für die Vertriebenen. Am 25. August 2017 begann die Tatmadaw, das myanmarische Militär, mit systematischen Massakern, Massenvergewaltigungen und der Zerstörung hunderter Dörfer in Rakhine State. Zehntausende Menschen wurden getötet, mehr als 700.000 flohen nach Bangladesch. Die GfbV und andere Menschenrechtsorganisationen sprechen seit Jahren von einem Völkermord an den Rohingya.
Fast fünf Jahre nach der zweiten Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage im Land erkennbar verschlechtert. Während sich ein Großteil der Aufmerksamkeit auf die Rechte der Frauen unter der Taliban-Herrschaft konzentriert, ist die schwierige Lage ethnischer und religiöser Minderheiten weniger beachtet.