Libyen liegt in Nordafrika und hat rund 6,9 Millionen Einwohner*innen (Stand 2026). Die überwiegende Mehrheit der libyschen Bevölkerung (97 Prozent) ist sowohl kulturell als auch sprachlich den Araber*innen und den indigenen ((Amazigh)) (auch Masiren oder Imazighen) zuzuordnen. Aufgrund von Zwangsassimilation und Arabisierung bezeichnen sich heute viele Amazigh als Araber*innen.
Ethnische Minderheiten in Libyen: Amazigh, Toubou und Dom
Offiziell leben etwa 600.000 Amazigh in Libyen. Sie sind vor allem im Nafusa-Gebirge und in Zuwarah ansässig. Die Tuareg, ein nomadisches Amazigh-Volk, leben in der südwestlichen Wüste. Die Toubou (auch Tubu), eine saharische Ethnie, leben im Süden des Landes, in der Kufra-Region und im Tibesti-Gebirge. Die Dom (Lulies) sind eine zahlenmäßig kleine Minderheit mit Wurzeln im indischen Subkontinent, die vor allem im Norden des Landes lebt.
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Die Bevölkerung ist muslimisch geprägt und zu 97 Prozent sunnitisch. Außerdem leben in Libyen etwa 70.000 Christ*innen, darunter koptische und griechisch-orthodoxe Gläubige.
Die Lage der Christ*innen in Libyen hat sich seit dem Sturz des Gaddafi-Regimes 2011 und aufgrund der andauernden Unruhen stark verschlechtert. Besonders bedroht sind die ägyptischen Kopt*innen. Die christliche Gemeinschaft besteht in Libyen aus ungefähr 60.000 Gläubigen.
Instabilität und Machtkämpfe spalten das Land
Das durch ausgedehnte Wüstengebiete und große Erdölvorkommen geprägte Land leidet seit dem Sturz von Diktator Muammar al-Gaddafi, der von 1969 bis 2011 an der Macht war, unter politischer Instabilität und Konflikten. Zwei rivalisierende Regierungen ringen seitdem um Macht und Einfluss. Die Regierung der Nationalen Einheit (GNU) hat ihren Sitz im Westen des Landes in der Hauptstadt Tripolis, die Gegenregierung sitzt im Osten in der Stadt Bengasi.
Das Land ist nicht nur politisch sondern auch juristisch gespalten, was zu massiver Rechtsunsicherheit und Menschenrechtsverletzungen führt. Die Spaltung der Justiz führt dazu, dass das Verfassungsgericht in Bengasi im Osten und die Verfassungskammer in Tripolis im Westen oft widersprüchliche Urteile fällen. Da es keine einheitliche Verfassung oder gewählte nationale Regierung gibt, ist die Durchsetzung von Verträgen und Gesetzen extrem schwierig. Machtbefugnisse hängen oft von lokalen Milizen ab.
IStGH ermittelt wegen Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt nach einer UN-Resolution vom März 2011 weiterhin wegen Kriegsverbrechen durch die frühere Regierung unter Gaddafi. Die Regierung in Tripolis (GNU) hat die Zuständigkeit des IStGH zwar bis 2027 formal anerkannt, doch die Regierung im Osten akzeptiert dies nicht.
Laut UN-Berichten werden Menschenrechte systematisch verletzt und es herrscht weitgehende Straffreiheit für bewaffnete Gruppen. Insbesondere für Migrant*innen und ausländische Akteure ist die Lage prekär.
Die GfbV kritisiert die Lage marginalisierter Gruppen im Land und fordert echten Minderheitenschutz. In den letzten Jahren hat sich die GfbV zur Lage der Tawergha im Norden geäußert.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Verabschiedung eines neuen Agrar-Gesetzes in Bolivien könnte nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und indigener Organisationen zu mehr Landkonflikten führen und indigene Rechte erheblich schwächen. Das „Ley 157“, das die Umwandlung kleinbäuerlicher in mittlere und größere landwirtschaftliche Betriebe erleichtert, stärkt vor allem agrarindustrielle Interessen.
Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
Im Alevitentum kann jeder Mensch frei bestimmen, wie er seinen Glauben ausübt. So ergeben sich individuelle Interpretationen und Betonungen der Religionslehre. Foto: Miriam Stanke
Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.