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Recht auf Selbstbestimmung

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Selbstbestimmungsrecht und Autonomiemodelle: Rechte für Minderheiten und Indigene Völker und Wege, um Konflikte zu verhindern oder zu beenden

Millionen Menschen weltweit gehören ethnischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten und Nationalitäten oder Indigenen Völkern an. Viele von ihnen haben keinen eigenen Staat und können daher nur eingeschränkt über politische, kulturelle oder wirtschaftliche Fragen entscheiden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) setzt sich deshalb weltweit für das Recht auf Selbstbestimmung ein. Selbstbestimmung bedeutet, dass Minderheiten und Indigene Völker über ihre eigenen Angelegenheiten mitentscheiden können. Autonomiemodelle können dabei helfen, dieses Recht zu verwirklichen, Minderheiten zu schützen und Konflikte zu verhindern oder zu lösen.

Seit ihrer Gründung unterstützt die GfbV Minderheiten und Indigene Völker bei ihrem Einsatz für politische Teilhabe, kulturelle Rechte und den Schutz ihrer Lebensgrundlagen. Dazu gehören unter anderem die Kurd*innen in der Türkei, in Syrien, dem Irak und dem Iran sowie Romn*ja in vielen europäischen Staaten. Viele dieser Gemeinschaften erleben Diskriminierung, Verfolgung oder politische Ausgrenzung. Häufig verweigern Staaten ihnen die Möglichkeit, über Angelegenheiten mitzuentscheiden, die ihr Leben unmittelbar betreffen.  

Was bedeutet Selbstbestimmung? 

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist einer der zentralen Leitgedanken der internationalen Gemeinschaft. Es ist in der Charta der Vereinten Nationen sowie in den beiden internationalen Menschenrechtspakten von 1966 verankert. Es garantiert Völkern das Recht, frei über ihren politischen Status und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Die UN-Charta wurde 1945 im Namen der „Völker der Vereinten Nationen“, nicht etwa im Namen der Mitgliedsstaaten, beschlossen.

Selbstbestimmung bedeutet, dass derjenige, der bestimmt, auch derjenige ist, über den bestimmt wird – egal, ob es sich um ein Individuum oder ein Kollektiv handelt. Fremdbestimmung in einem Staat entsteht dann, wenn bestimmte Gruppen nicht gleichberechtigt an Entscheidungen beteiligt werden, insbesondere an Entscheidungen, die sie betreffen. 

Selbstbestimmung vs. territoriale Integrität

Gleichzeitig bleibt völkerrechtlich unklar, was ein „Volk“ ist. Obwohl das Recht auf Selbstbestimmung international anerkannt ist, ist die Ausübung dieses Rechts für Minderheiten und Indigene Völker oft unmöglich. Sie werden in den Staaten, in denen sie leben, häufig verfolgt und unterdrückt. Wenn sie das Recht auf Selbstbestimmung einfordern, werden sie als Terrorist*innen eingestuft. Dem Recht auf Selbstbestimmung in Form von Unabhängigkeit oder Sezession steht die Bewahrung der territorialen Integrität von Staaten gegenüber. Die Staatenpraxis unterbindet Sezessionen, wie die UN-Resolution 1514 (1960) zeigt: Fremdherrschaft wird als Menschenrechtsverletzung verurteilt, doch die territoriale Unversehrtheit von Staaten bleibt geschützt. 

Deshalb spielt das Konzept der internen Selbstbestimmung eine wichtige Rolle. Es ermöglicht Gemeinschaften, sich selbst zu regieren, eigene Institutionen zu wählen und regionale Gesetze zu verabschieden, ohne die staatliche Zugehörigkeit infrage zu stellen.

Autonomie als Form der Selbstbestimmung

Autonomie kann als „interne Selbstbestimmung ohne Sezession“ verstanden werden. Diese Form der Selbstbestimmung verbindet Selbstverwaltung mit der Zugehörigkeit zu einem bestehenden Staat. Autonomiemodelle können Konflikte entschärfen und präventiv lösen, indem sie grundlegende Rechte und Bedürfnisse von Minderheiten und Indigenen Völkern innerhalb bestehender Staatsgrenzen sichern. Sie schaffen einen politischen und gesetzlichen Freiraum für „interne Selbstbestimmung“ und stärken Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig verhindern oder beenden sie die Diskriminierung, Unterdrückung und Verfolgung von Minderheiten. 

Die Unrepresented Nations and Peoples Organization (UNPO) in Genf setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht von unrepräsentierten Völkern ein. Die UNPO argumentiert, dass die Anerkennung von Autonomie und Landrechten ein zentraler Schritt zur Verwirklichung von Selbstbestimmung und zum Schutz vor kultureller Assimilation ist.

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Erfolgreiche Autonomiemodelle

Als besonders erfolgreiches Beispiel gilt die Autonomie Südtirols in Italien. Sie gewährt den Südtiroler*innen umfassende Selbstverwaltungsrechte, die sowohl Sprache als auch Kultur und Bildung umfassen, ohne die Souveränität Italiens zu gefährden. Das Autonomiemodell gilt als Vorbild für ethnische Minderheiten und Indigene Völker weltweit. 

Die ÅlandInseln in Finnland sind ebenfalls ein Beispiel, das zeigt, wie Autonomie und Selbstverwaltung funktionieren können. Sie verfügen seit 1921 über territoriale Selbstverwaltungsrechte, die ihre schwedische Identität schützen. 

Für Indigene Völker haben territoriale Autonomierechte ebenfalls eine große Bedeutung. In Kanada (Nunavut), Nicaragua (Karibikregion) und Panama (Comarca Guna Yala) verfügen indigenen Gemeinschaften über Territorialautonomie, die ihre Grundrechte wahrt und es ihnen ermöglicht, ihre traditionelle Lebensweisen zu bewahren. 

Diese Modelle zeigen, dass Autonomie ein wirksames Instrument zur Konfliktprävention und zum Schutz von Minderheitenrechten sein kann. Voraussetzung für erfolgreiche Autonomien jedoch sind Selbstverwaltung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, das stellt Thomas Benedikter, Experte für Autonomie und Minderheitenschutz und Wegbegleiter der GfbV fest.

Es gibt jedoch auch Negativbeispiele. In den USA wurden den Native Americans Reservate zugewiesen,  die keine Autonomie, sondern eine Fortsetzung kolonialer Unterdrückung darstellen. Diese findet sich auch in anderen Staaten. Moderne Autonomien gewähren echte politische Teilhabe und ermöglichen interne Selbstbestimmung, während Reservate häufig auch heute mit Fremdbestimmung und Marginalisierung verbunden sind.

Einsatz der GfbV für Selbstbestimmung

Die GfbV unterstützt Minderheiten und Indigene Völker seit fast 60 Jahren bei ihrem Einsatz für Selbstbestimmung, politische Teilhabe und den Schutz ihrer Rechte. Viele dieser Gemeinschaften haben keinen eigenen Staat und ihnen wird das Recht auf Selbstbestimmung vorenthalten. Aufgrund ihres Minderheitenstatus werden sie häufig verfolgt und verdrängt. Die GfbV arbeitet eng und partnerschaftlich mit den betroffenen Gemeinschaften zusammen.

Zur langjährigen Arbeit der GfbV gehören die Rechte der Kurd*innen und die Unterstützung für die autonome kurdische Region Rojava in Nordsyrien sowie der Einsatz für das Selbstbestimmungsrecht der Sahauris in der von Marokko bis heute besetzten Westsahara. 

Die GfbV unterstützt außerdem die Erfassung der Grenzen (Demarkierung) und damit den Schutz indigener Territorien in Südamerika. Ein aktuelles Projekt ist die Demarkierung der Territorien der Asháninka in der Grenzregion zwischen Brasilien und Peru. Durch die Erfassung der GPS-Daten der Grenzen können die indigenen Gemeinschaften ihre Gebiete besser vor illegalen Eindringlingen schützen. 

Darüber hinaus setzt sich die GfbV dafür ein, dass das Völkerrecht gewahrt bleibt und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Autonomie und Selbstbestimmung garantieren. Dazu zählen die UN-Erklärung über die Rechte Indigener Völker (UNDRIP) das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO 169) sowie das darin definierte Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free Prior, Informed Consent; FPIC). Dieses Prinzip verlangt von Staaten und Unternehmen die Beteiligung der Betroffenen an allen Entscheidungen, die sie betreffen.

Stand: Juli 2026

Autorin: Sarah Reinke
Redaktion: Sarah Neumeyer

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Sarah Reinke

Sarah Reinke

Geschäftsführerin Menschenrechtsreferate

E-Mail: s.reinke@gfbv.de 

Telefon: +49 551 49906 13

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