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Aktuelles News & Artikel Völkermord an den Rohingya vor dem höchsten Gericht der Welt: Was das IGH-Urteil bedeutet – und was Deutschland damit zu tun hat

Völkermord an den Rohingya vor dem höchsten Gericht der Welt: Was das IGH-Urteil bedeutet – und was Deutschland damit zu tun hat

Die myanmarische Delegation bei der öffentlichen Anhörung im Verfahren Gambia v. Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) im Januar 2026. Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek.
Die myanmarische Delegation bei der öffentlichen Anhörung im Verfahren Gambia v. Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) im Januar 2026. Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek.

von Mirjam Kobold

In den kommenden Wochen wird der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein Urteil fällen, das in die Geschichtsbücher des Völkerrechts eingehen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Rohingya, eine muslimische Minderheit aus Myanmar, und die Frage, ob Myanmar für Völkermord an der Gemeinschaft verantwortlich gemacht werden kann.

2017 eskalierte die Gewalt gegen die Rohingya. Das myanmarische Militär, die Tatmadaw, tötete Tausende Mitglieder der Minderheit, vergewaltigte systematisch Frauen und Mädchen und brannte Dörfer nieder. Innerhalb weniger Wochen flohen rund 740.000 Rohingya nach Bangladesch. Bis heute leben dort viele in prekären Bedingungen in Geflüchtetenlagern. Gerechtigkeit für die Verbrechen gibt es bislang nicht. 

Für die GfbV ist klar: Was den Rohingya angetan wurde und wird, ist Völkermord. Nun könnte ein internationales Gericht diesen Tatbestand erstmals in einem Urteil rechtskräftig feststellen.

Das Urteil betrifft jedoch nicht nur die Rohingya und Myanmar. Auch Deutschland ist Teil des Verfahrens. Gemeinsam mit fünf weiteren Staaten unterstützt es die Klage Gambias gegen Myanmar. 

Dieser Text erklärt grundlegende Fragen zu dem Verfahren und ordnet die Bedeutung des IGH-Urteils ein. 

Wer sind die Rohingya und wie kam ihr Fall vor den IGH?

2019–2026: Der lange Weg bis zum Urteil des IGH

Was wird im Fall The Gambia v. Myanmar verhandelt?

Was würde eine Verurteilung Myanmars für die Rohingya und für das Völkerrecht bedeuten?

Was würde ein Freispruch Myanmars bedeuten?

Was hat Deutschland mit der Klage vor dem IGH  zu tun?

Beteiligung der Rohingya am IGH-Verfahren

Fazit

Wer sind die Rohingya und wie kam ihr Fall vor den IGH?

Die Rohingya sind eine überwiegend muslimische Minderheit im Bundesstaat Rakhine im Westen Myanmars. Der myanmarische Staat diskreditiert sie als irreguläre Einwanderer*innen aus Bangladesch, obwohl ihre Familien seit Generationen in der Region leben. 1982 schloss ein Staatsbürgerschaftsgesetz sie aus den 135 anerkannten ethnischen Gruppen Myanmars aus und machte sie de facto staatenlos: ohne Pass, ohne Landrechte, ohne Bewegungsfreiheit. Seitdem werden sie immer wieder gewaltsam vertrieben. 

Im Jahr 2017 erreichte die Gewalt ihren bislang brutalsten Höhepunkt: Tausende Rohingya wurden vom myanmarischen Militär getötet, Frauen und Mädchen wurden systematisch vergewaltigt. Rund 740.000 Rohingya flohen nach Bangladesch. Die Vereinten Nationen sprechen von einem „Lehrbuchbeispiel ethnischer Säuberung“. 

Am 11. November 2019 reichte der westafrikanische Staat Gambia beim IGH Klage gegen Myanmar ein. Gambia wirft Myanmar die Verletzung der Völkermordkonvention von 1948 vor. 

Die naheliegende Frage: Was hat Gambia mit den Geschehnissen in Myanmar zu tun? 

Gambia ist einer der 154 Vertragsstaaten der  Völkermordkonvention. Diese verpflichtet alle Vertragsstaaten, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, unabhängig davon, wo auf der Welt er passiert. Dabei handelt es sich um eine sogenannte erga-omnes-partes-Pflicht: eine Pflicht gegenüber der gesamten Staatengemeinschaft. Der Fall The Gambia v. Myanmar ist der erste Fall  in der Geschichte, in der ein nicht direkt betroffener Staat einen anderen wegen Völkermords vor den IGH gebracht hat.

2019–2026: Der lange Weg bis zum Urteil des IGH

Nov. 2019

Gambia reicht Klage ein

Der westafrikanische Staat Gambia wirft Myanmar die Verletzung der Völkermordkonvention vor.

Jan. 2020

IGH erlässt einstweilige Maßnahmen

Der IGH weist Myanmar an, Völkermordhandlungen zu verhindern. Die Anordnung wird weitgehend ignoriert.

Feb. 2021

Militärputsch in Myanmar

Seit dem Militärputsch vertritt die Junta das Land vor dem IGH. 

Juli 2022

IGH erklärt Klage für zulässig

Der IGH weist Einwände Myanmars zurück und erklärt sich für zuständig.

Nov. 2023

Intervention von Drittstaaten

Deutschland, Kanada, Dänemark, Frankreich, Niederlande und das Vereinigte Königreich reichen eine gemeinsame Interventionserklärung nach Art. 63 IGH-Statut ein, die Malediven eine eigene. 

Nov./ Dez. 2024

Intervention weiterer Drittstaaten

Slowenien, die DR Kongo, Belgien und Irland reichen ebenfalls Interventionserklärungen ein. Damit intervenieren insgesamt elf Staaten. 

Jan. 2026

Verhandlungen in DenHaag

Die mündlichen Verhandlungen in Den Haag dauern drei Wochen. Überlebende des Völkermords geben Zeugenaussagen ab.

2026

Voraussichtliche Urteilsverkündung

Die Urteilsverkündung wird ab Oktober 2026 erwartet.

Was wird im Fall The Gambia v. Myanmar verhandelt? 

Die Klage Gambias ist breiter als oft wahrgenommen. Es geht nicht nur um die Massaker von 2017, sondern auch um das ihnen zugrunde liegende System der Vernichtung der Rohingya. Dieses umfasst laut der Anklage, unter anderem, 

  • gezielte Tötungen,
  • systematische Vergewaltigungen, 
  • die Zerstörung von Dörfern,
  • strukturellen Nahrungsentzug als Vernichtungsinstrument. 

Besonders der letzte Punkt der Tatvorwürfe ist brisant. In der Klageschrift von The Gambia v. Myanmar wirft Gambia Myanmar ausdrücklich eine „policy of forced starvation“ vor, also den Einsatz strukturellen Nahrungsentzugs als Vernichtungsinstrument. Sollte der IGH in seinem Urteil auf diesen Tatvorwurf eingehen, wäre es das erste Mal, dass ein internationales Gericht diesen Tatvorwurf als Methode eines Völkermords explizit prüfen wird.

Völkermord ist jedoch mehr als eine Summe von Verbrechen. Die oben genannten Tathandlungen (actus reus) machen daher nur einen Teil des Prozesses aus. Was Völkermord von anderen schwersten Menschenrechtsverletzungen unterscheidet, ist die Vernichtungsabsicht: die Absicht, eine Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören (dolus specialis).

Ob sich diese Absicht aus dem Gesamtbild der Taten ableiten lässt, gehört zu den zentralen Fragen von Völkermord-Verfahren.

Myanmar argumentiert in seiner Verteidigung, die fraglichen Handlungen seien Antiterrormaßnahmen gewesen. Gambia hingegen betont, dass sich das Töten von Säuglingen, die systematischen Vergewaltigungen von Frauen im reproduktionsfähigen Alter und das Abbrennen ganzer Dörfer nicht mit Terrorabwehr erklären lassen.

Wie der IGH diese Frage beantwortet, wird eine hohe Bedeutung für alle laufenden und künftigen Völkermord-Verfahren haben, auch für die Fälle South Africa v. Israel und Ukraine v. Russia.

Was würde eine Verurteilung Myanmars für die Rohingya und für das Völkerrecht bedeuten?

In den beiden bisherigen Verfahren – Bosnia v. Serbia (2007) und Croatia v. Serbia (2015) – hat das Gericht keinen Staat für die Begehung von Völkermord verurteilt, obwohl es die Verbrechen von Srebrenica ausdrücklich als Völkermord anerkannte. Selbst ein Freispruch bedeutet dementsprechend nicht, dass kein Völkermord stattgefunden hat, sondern, dass die Beweisschwelle für die staatliche Vernichtungsabsicht bislang als nicht erreicht bewertet wurde.

Um zu verstehen, was ein IGH-Urteil bedeutet, muss zunächst geklärt werden, wofür das Gericht zuständig ist und wofür nicht: Der IGH ist kein Strafgericht. Er verurteilt keine Generäle und stellt keine individuelle Schuld fest. Für die strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zuständig. Dieser ermittelt ebenfalls. Im November 2024 beantragte der IStGH-Ankläger einen Haftbefehl gegen Min Aung Hlaing wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Da Myanmar dem IStGH nicht beigetreten ist, stützt sich das Verfahren auf die Jurisdiktion Bangladeschs, wohin die Rohingya flohen. Ob der Haftbefehl erlassen wird, steht noch aus. 

In Verfahren vor dem IGH geht es um die Verantwortung von Staaten: Hat Myanmar gegen seine Pflichten aus der Völkermordkonvention verstoßen, indem es selbst genozidale Handlungen beging, Völkermord nicht verhinderte oder nicht gegen die Verantwortlichen vorging? Diese staatliche Verantwortlichkeit würde nicht mit einem politischen Wandel in Myanmar enden: Auch eine künftige Regierung wäre mit den völkerrechtlichen Folgen eines möglichen Genozidurteils konfrontiert. 

Urteile des IGH sind für die beteiligten Staaten verbindlich, doch ihre praktische Durchsetzung hängt wesentlich davon ab, ob andere Staaten und internationale Institutionen auf ihre Einhaltung drängen. Nach der Einreichung der Klage erließ der IGH 2020 einstweilige Maßnahmen zur Unterlassung von Völkermordhandlungen. Diese ignorierte Myanmar weitgehend. Ohne politischen Druck von der internationalen Gemeinschaft bleibt daher auch ein Schuldspruch in seiner unmittelbaren Wirkung begrenzt.

Direkt verändern wird das Urteil die Lage der Rohingya voraussichtlich kaum. Im Zentrum des Verfahrens stehen insbesondere die seit 2016 dokumentierten Verbrechen gegen die Rohingya und die massiven Gewaltverbrechen der sogenannten “clearance operations” von 2017. Die Gewalt gegen die Rohingya dauert bis heute an. Was aktuell in Rakhine State und im Exil geschieht, ist Teil des erschütternden Schicksals der Rohingya, aber kein Gegenstand dieses Verfahrens. In den Geflüchtetenlagern im bangladeschischen Cox’s Bazar leben rund 1,2 Millionen Menschen. Die Bedingungen für eine sichere, nachhaltige und würdige Rückkehr nach Myanmar sind laut dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte nach wie vor nicht gegeben.

Das Urteil allein daran zu messen, was es in der Region akut verändern würde, greift zu kurz. Denn Gerechtigkeit ist kein einmaliges Ereignis, sie ist ein Prozess. Diese langfristige rechtliche und politische Aufarbeitung von Massenverbrechen wird als Transitional Justice bezeichnet. Ein IGH-Urteil, das Myanmar schuldig sprechen würde, wäre ein wichtiger Schritt für die rechtliche Anerkennung der Verbrechen an den Rohingya, und würde einen rechtlichen Rahmen für Forderungen nach Rückkehr, Entschädigung und Staatsbürgerschaft bilden. Gerichtsurteile sind zudem eine wichtige Säule in der Wahrheitsfindung nach Massenverbrechen und für die Zurückweisung von Leugnungsnarrativen. 

Gambia hat in seinen abschließenden Plädoyers weitreichende Reparations- und Schutzmaßnahmen – wie sichere und würdevolle Rückkehr, Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum, Familienzusammenführung, Rehabilitation, Schutz vor Diskriminierung und die Wiederherstellung der vollen Staatsbürgerschaft – gefordert. Ob und in welcher Form der IGH solche Maßnahmen anordnet, ist eine der entscheidenden offenen Fragen.

Was würde ein Freispruch Myanmars bedeuten?

Falls der IGH juristisch keinen Völkermord feststellt, bedeutet das nicht, dass Myanmar  keine Verbrechen an den Rohingya begangen hat. Ein solches Urteil würde bedeuten, dass das Gericht die Beweisschwelle für eine Vernichtungsabsicht des myanmarischen Staates als nicht erreicht bewertet. Das wäre ein schwerer Rückschlag für die Rohingya in ihrem Kampf für Gerechtigkeit – aber auch  für die internationale Rechenschaft insgesamt. Es würde den Maßstab für alle laufenden und kommenden Völkermordverfahren setzen. Auch in den Verfahren gegen Serbien stellte der IGH trotz dokumentierter Massenverbrechen und Massaker keinen staatlich begangenen Völkermord fest. Trotzdem erkannte er das Massaker von Srebrenica ausdrücklich als Genozid an. Ein ähnliches Ergebnis im Rohingya-Fall würde dieses Muster verfestigen. Es würde jedoch nicht bedeuten, dass Täter*innen von anderen Gerichten nicht für Völkermord schuldig gesprochen werden können. 

Für die Rohingya selbst ist die Antwort auf die Frage, was das Urteil bedeutet, nicht abstrakt. Wai Wai Nu, Aktivistin und Gründerin des Women’s Peace Network, sagte zum Beginn der Verhandlungen im Januar 2026: “Die Tatsache, dass Gambias wegweisender Prozess gegen Myanmar nun endlich in die Hauptverhandlung geht, gibt den Rohingya neue Hoffnung, dass unser jahrzehntelanges Leiden endlich ein Ende finden könnte. Angesichts der anhaltenden Übergriffe gegen die Rohingya muss die Welt entschlossen für Gerechtigkeit eintreten und einen Weg finden, um der Straflosigkeit in Myanmar ein Ende zu setzen und unsere Rechte wiederherzustellen.“

Was hat Deutschland mit der Klage vor dem IGH  zu tun?

Im November 2023 vollzog Deutschland gemeinsam mit Kanada, Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich eine Intervention in dem Verfahren gegen Myanmar nach Artikel 63 des IGH-Statuts. Darin legten die Staaten ihre Auslegung der Völkermordkonvention vor. Deutschland wird dadurch nicht zur Prozesspartei, allerdings werden die intervenierenden Staaten an die Auslegung der Völkermordkonvention durch das Urteil des IGH gebunden. Eine Intervention hat zudem eine politische Dimension und bindet  Deutschland politisch an seine vorgebrachte Auslegung der Völkermordkonvention.

Die intervenierenden Staaten betonten, dass Völkermord laut Definition der Konvention nicht auf Massaker beschränkt sei, sondern fünf Tatbestände kenne: 

  1. Tötungen, 
  2. schwere körperliche und seelische Schäden, 
  3. das Aufzwingen von Lebensbedingungen, die auf physische Vernichtung abzielen, 
  4. Geburtenverhinderungsmaßnahmen und 
  5. die zwangsweise Überführung von Kindern.

Die Tatbestände seien alle gleichwertig und nicht hierarchisch zueinander. Sie seien alle gleichermaßen Teil von Völkermord, der unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen könne, so die Staaten in ihrer Gemeinsamen Erklärung (Paras. 23–25).

Besonderes Gewicht legten die intervenierenden Staaten auf sexualisierte Gewalt.  Systematische, weitverbreitete Vergewaltigungen, die keinem militärischen Zweck dienen können, seien nicht als Begleiterscheinung eines Konflikts zu werten, sondern als Evidenz für genozidale Vernichtungsabsicht (Paras. 26–28). Die Staaten argumentieren, dass sexualisierte Gewalt eine Gemeinschaft auf mehreren Ebenen gleichzeitig zerstört. Sie schädigt die unmittelbaren Opfer körperlich und seelisch, erzeugt soziales Stigma und Ausgrenzung, zerstört Familien- und Gemeinschaftsstrukturen und greift in die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ein (Paras. 32–37). Wer systematisch Frauen vergewaltigt, Schwangerschaften erzwingt und die reproduktive Autonomie einer Gruppe zerstört, zielt nicht nur auf Individuen, sondern auf die Gruppe als solche. Ähnliches gilt für das gezielte Töten von Kindern, die offensichtlich keine militärische Bedrohung darstellen können. Dies ist ein massiver Eingriff in die Zukunft einer Gruppe, für den sich niemand auf Antiterrormaßnahmen berufen kann (Paras. 38–40, 67–71). 

All das führt zur zentralen Frage des Verfahrens: der Vernichtungsabsicht. Die Staaten  argumentieren, dass dieser Vorsatz (dolus specialis) nicht offen erklärt werden muss, sondern aus dem Gesamtbild erschlossen werden kann, also aus dem Ausmaß der Verbrechen, ihrer Systematik und ihrem Kontext. Dabei sei entscheidend, dass ein Beweismaßstab, der diesen Schluss faktisch unmöglich macht, den Zweck der Völkermordkonvention verfehle (Paras. 48–53). Sexualisierte Gewalt ohne militärischen Zweck und das gezielte Töten von Kindern sind in diesem Sinne nicht nur Tathandlungen, sondern die stärksten verfügbaren Belege für eine solche Vernichtungsabsicht (Paras. 63–71). 

Diese rechtliche Erklärung hat Konsequenzen, die weit über Myanmar hinausreichen, beispielsweise für Südafrikas Genozidklage gegen Israel vor dem IGH. Zwischen den Argumenten Südafrikas in der Klageschrift South Africa v. Israel (Paras. 63-70, 101–108) und den Ausführungen Deutschlands und seiner Mitintervenierenden im Rohingya-Verfahren gibt es deutliche Überschneidungen, insbesondere bei der Frage, wie sich genozidale Absicht aus einem Gesamtbild von Handlungen und Umständen ableiten lässt.

Deutschland hatte anfänglich eine Intervention zugunsten Israels angekündigt. Im März 2026 zog Deutschland diese Ankündigung jedoch zurück. Die offizielle Begründung war die Tatsache, dass Deutschland selbst im Fall Nicaragua v. Germany, von Nicaragua wegen Beihilfe zum Völkermord durch Waffenlieferungen an Israel anklagt wird. Die rechtliche Unvereinbarkeit mit der eigenen Position in Gambia v. Myanmar dürfte aber mindestens ebenso ausschlaggebend gewesen sein.

Mit seiner Intervention im Fall Gambia v. Myanmar hat Deutschland eine klare Rechtsposition bezogen und sich der Bindungswirkung des IGH-Urteils zur Auslegung der Völkermordkonvention unterworfen. Das Urteil wird auf die Probe stellen, ob Deutschland bereit ist, diese Haltung auch politisch zu untermauern. 

Beteiligung der Rohingya am IGH-Verfahren

Es wäre falsch, diesen Beitrag zu beenden, ohne diejenigen zu benennen, die in diesem Verfahren am lautesten gesprochen haben: die Überlebenden selbst.

Im Januar 2026 reisten Rohingya-Überlebende nach Den Haag. Für viele war es das erste Mal, dass ihre Aussagen und Zeugnisse vor einem internationalen Gericht gehört wurden. Ihre Botschaft war unmissverständlich: Ohne Gerechtigkeit kann es für die Gemeinschaft keine Rückkehr nach Myanmar geben. 

Auch in Deutschland kämpft die Rohingya-Community aus dem Exil seit Jahren für Gerechtigkeit und um Gehör, auch über das IGH-Verfahren hinaus.

Bei der von der GfbV organisierten Gedenkveranstaltung „Nine Years On: Memory, Justice and the Future of the Rohingya” am 25. August 2026 in Berlin sprachen Rohingya-Vertreter*innen über Perspektiven für Gerechtigkeit, Staatenlosigkeit, transgenerationales Trauma und was es nun von Deutschland und der internationalen Gemeinschaft braucht. 
Bei der von der GfbV organisierten Gedenkveranstaltung „Nine Years On: Memory, Justice and the Future of the Rohingya” am 25. August 2026 in Berlin sprachen Rohingya-Vertreter*innen über Perspektiven für Gerechtigkeit, Staatenlosigkeit, transgenerationales Trauma und was es nun von Deutschland und der internationalen Gemeinschaft braucht. Foto: BaTi

Ob das Urteil Völkermord feststellt oder nicht – die Rohingya warten schon längst nicht mehr darauf, dass die Welt sich für sie entscheidet. In den Lagern in Bangladesch, auf der Flucht und im Exil haben Rohingya-Gemeinschaften unter extremen Bedingungen Strukturen des Zusammenhalts und des Widerstands aufgebaut. Überlebende des Genozids haben ausgesagt, Aktivist*innen haben Verbrechen dokumentiert, lobbyiert und geklagt. Die Burmese Rohingya Organisation UK (BROUK) hat 2019 gemeinsam mit sechs Überlebenden aus den Lagern in Bangladesch Klage in Argentinien eingereicht. Im Februar 2025 erließ ein argentinisches Gericht daraufhin unter dem Weltrechtsprinzip, das Staaten erlaubt, schwerste Verbrechen unabhängig vom Tatort zu verfolgen, Haftbefehle gegen Min Aung Hlaing und 24 weitere Verantwortliche. Es ist der erste öffentliche Haftbefehl in einem Weltrechtsprinzip-Verfahren zu den Verbrechen an den Rohingya – angestoßen und getragen von der Community selbst. 

Fazit: Auswirkungen des IGH-Verfahrens

Was aus dem politischen Momentum entsteht, das das Verfahren und sein Urteil schaffen können, hängt nicht nur von den Richter*innen in Den Haag ab. Es hängt auch vom politischen Willen der internationalen Staatengemeinschaft ab: Werden sie das Urteil politisch unterstützen, die internationale Strafverfolgung stärken und Bedingungen schaffen, unter denen eine freiwillige, sichere und würdevolle Rückkehr überhaupt möglich wird? 

Deutschland steht dabei unter besonderer Beobachtung. Das vergangene Jahr hat gezeigt, wie schnell völkerrechtliche Prinzipien zur Verhandlungsmasse werden, wenn politische Interessen ihnen entgegenstehen. Im Verfahren The Gambia v. Myanmar hat Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten eine weite und konsequente Anwendung der Völkermordkonvention vertreten. Gleichzeitig ist Deutschland im Verfahren Nicaragua v. Germany selbst mit Vorwürfen konfrontiert, unter anderem wegen seiner Unterstützung Israels und möglicher Verstöße gegen seine völkerrechtlichen Pflichten.

Gerade deshalb muss Deutschland sich an den Maßstäben messen lassen, die es selbst in Den Haag vertritt. Ein starkes Völkerrecht kann nur dann glaubwürdig sein, wenn seine Grundsätze nicht davon abhängen, um welchen Staat, welchen Konflikt oder welche politischen Interessen es geht. Das Urteil im Fall der Rohingya wird diese Frage nicht allein beantworten. Es wird aber einen wichtigen Maßstab dafür setzen.

Autorin: Mirjam Kobold
Redaktion: Sarah Neumeyer

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