Die Ismailit*innen sind eine religiöse Minderheit innerhalb des schiitischen Islams. Ihr Glaube geht auf eine besondere Auslegung der schiitischen Tradition zurück und unterscheidet sich in theologischen Fragen von anderen schiitischen und sunnitischen Strömungen. Ismailit*innen verstehen sich selbst als offene und tolerante Muslim*innen, die großen Wert auf Bildung, religiöse Vielfalt und gesellschaftliche Entwicklung legen. Ihr religiöses Oberhaupt ist traditionell der Aga Khan.
Heute leben Ismailit*innen in vielen Regionen der Welt. Ihre Gemeinschaft umfasst weltweit etwa 12 bis 15 Millionen Menschen (Stand: 2026). Größere ismailitische Gemeinden gibt es in ((Indien)), Pakistan, Afghanistan, Tadschikistan, Syrien, im Jemen und im Iran. Darüber hinaus existieren auch kleinere Gemeinden in anderen Ländern sowie in der Diaspora. In Syrien bildet die Stadt Salamiyya das wichtigste Zentren der ismailitischen Gemeinschaft.
Verfolgung der Ismailit*innen im Nahen Osten
In vielen Teilen des Nahen Ostens sind die Ismailit*innen eine religiöse Minderheit und sehen sich daher politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Bei Teilen der sunnitischen Mehrheitsbevölkerung sowie bei islamistischen Gruppen gelten sie als vom „richtigen“ Islam abweichend, was immer wieder zu Spannungen, Diskriminierung oder Gewalt führen kann. Historisch wurden Ismailit*innen über Jahrhunderte hinweg wiederholt bedroht und verfolgt.
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Besonders im Kontext des syrischen Bürgerkriegs ab 2011 hat sich ihre Situation verschlechtert. Die Region um Salamiyya, in der eine große Zahl von Ismailit*innen lebt, geriet durch Kämpfe zwischen Regierungstruppen und verschiedenen Oppositionsgruppen zunehmend unter Druck. Religiöse Minderheiten wie die Ismailit*innen standen in Syrien häufig zwischen den Konfliktparteien und versuchten, eine Eskalation religiöser Spannungen zu vermeiden. Die zunehmende Radikalisierung einzelner Konfliktakteure und die Machtübernahme der islamistischen HTS-Miliz um Ahmed al-Scharaa im Dezember 2024 stellen jedoch eine Bedrohung für das friedliche Zusammenleben der Gemeinschaft dar.
Insgesamt gehören die Ismailit*innen zu den religiösen Gemeinschaften im Nahen Osten, deren Geschichte von wiederholten Phasen der Verfolgung, aber auch von kultureller Anpassungsfähigkeit und religiöser Toleranz geprägt ist. Ihre heutige Situation hängt stark von den politischen Entwicklungen in den jeweiligen Staaten ab, in denen sie leben, insbesondere in Konfliktregionen des Nahen Ostens.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht regelmäßig auf die Lage religiöser Minderheiten im Nahen Osten aufmerksam, zu denen auch die Ismailit*innen gehören. Die GfbV fordert mehr internationalen Schutz für Minderheiten in Konfliktregionen wie Syrien und setzt sich dafür ein, dass ihre religiösen Rechte, ihre Sicherheit und ihre kulturelle Existenz langfristig gewährleistet werden.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Verabschiedung eines neuen Agrar-Gesetzes in Bolivien könnte nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und indigener Organisationen zu mehr Landkonflikten führen und indigene Rechte erheblich schwächen. Das „Ley 157“, das die Umwandlung kleinbäuerlicher in mittlere und größere landwirtschaftliche Betriebe erleichtert, stärkt vor allem agrarindustrielle Interessen.
Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
Im Alevitentum kann jeder Mensch frei bestimmen, wie er seinen Glauben ausübt. So ergeben sich individuelle Interpretationen und Betonungen der Religionslehre. Foto: Miriam Stanke
Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.